Steuern und Studenten
Entdecke den Schwaben in dir!
Steuern sparen leicht gemacht! Wir zeigen euch, wie ihr während dem Studium Steuern sparen könnt und worauf ihr achten müsst!
Die Einnahmen gehen gegen Null und die Ausgaben sind immens. Studenten sind nicht gerade die Zahlungskräftigsten. Alles muss bezahlt werden: Studiengebühren, Bücher, Kopien, Miete, Verpflegung, Fahrtkosten – und das alles mit dem vollem Steuersatz. Da ist es kein Wunder, dass das am Monatesende das Portemonnaie eher leer als prall gefüllt ist.
Wie lässt sich das aber verhindern? Studentenjob annehmen, oder: Eine Steuererklärung ausfüllen. Die ist zwar für Studenten freiwillig, aber dennoch kann es sich für Studenten lohnen, erklärt Martin Meyer von der Lohnsteuerhilfe Bayern.
(Fast) Alles lässt sich absetzen
So lässt sich im Grunde alles steuerlich absetzen, was unmittelbar mit dem Studium zu tun hat: Uni Gebühren, Bücher, Büromaterial...Ein paar Ausnahmen gibt es jedoch. So gibt es bei den Fahrtkosten zurzeit einen Pauschalbetrag von 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer. Bis 2014 konnte man die tatsächlichen Fahrtkosten absetzen lassen. Bis 2013 ließen sich auch bei den Wohnungskosten, sowie die Verpflegungskosten sparen.
Auch alte Steuererklärungen einreichen
Hat man vergessen, in den letzten Semestern eine Steuererklärung einzureichen, lässt sich auch das nachholen. Im Jahr 2015 kann man bis zum Jahr 2011 nachwirkend Kosten beim Finanzamt geltend machen. Rückwirkend zählen immer die letzten vier Jahre.
Steuererklärungen machen Studenten oft zum ersten Mal in ihrem Leben. So ist es sinnvoll sich professionell von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerverein beraten zu lassen.
Gerichtsurteil noch ausstehend
Die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi) fordert klar alle Studenten im Erststudium dazu auf, jedes Semester eine Einkommenssteuererklärung einzureichen. "Im Nachhinein können sich die Kosten steuerlich positiv auswirken, weil Ausgaben zu negativen Einnahmen führen", so erklärt Martin Meyer von der Lohi Beratungsstelle München den Mehrwert einer Steuererklärung während des Studiums. Er fügt aber an, dass dies jedoch noch ein offenes Verfahren sei.
Das Bundesverfassungsgericht prüft aktuell, ob Kosten im Erststudium steuerlich geltend gemacht werden können. Unabhängig von der Gerichtsentscheidung betont Meyer: "Man kann die Kosten nur geltend machen, wenn man sie auch beantragt". Die Kosten einreichen und eine steuerliche Verlustfeststellung, also die Ausgaben und Kosten, kann jeder Student beim Finanzamt seines Wohnsitzes.
Eure Steuererklärung könnt ihr auch papierlos unter https://www.elster.de/ abgeben. Mehr Steuertipps für Stundenten findet ihr unter http://www.lohi.de/