NPD-Verbotsverfahren
Kein leichtes Unterfangen
2003 scheiterte der Gerichtsprozess zu Gunsten der NPD. Jetzt versucht der Bundesrat erneut, die Nationaldemokratische Partei Deutschlands zu verbieten.
Same procedure again
Das Gerichtsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe geht heute in die zweite Runde. Auf der Klägerseite befinden sich unter anderem sogar die Ministerpräsidenten von Baden-Würtenberg, Sachsen und Bayern. 2003 scheiterte der Prozess, da der Staat zu viele der sogenannten V-Leute in die NPD eingeschleust hatte. Diese wurden dafür bezahlt, Insider-Infos innerhalb der NPD zu sammeln um Argumente für den Bundesrat zu liefern. Problem schlussendlich war, dass die V-Leute eine zu große aktive Rolle innerhalb der NPD gespielt haben sollen und somit eine konkrete Anklage nicht möglich war.
Parteiverbot ganz allgemein
Eine Partei kann erst dann verboten werden, wenn sie definitiv als verfassungsfeindlich angesehen wird. Das heißt, dass ihre Anhänger die demokratischen Rechtsprinzipien bedrohen. Und das liegt bei der NPD nahe, denn in Aussagen auf Demonstrationen, wie "Ausländer raus", finden sich eindeutig rechtspopulistische Anschauungen wieder. Auch das Parteiprogramm ist mit Sätzen wie "Volkstum und Kultur sind Grundlage für die Würde des Menschen", bei genauerem Hinsehen ein Verstoß gegen die Prinzipien des deutschen Rechtsstaates. "Alle Menschen sind gleich, egal welcher Herkunft, Kultur und Hautfarbe", das ist ein Gundpfeiler der deutschen Demokratie. So stehehn die Aussagen der NPD direkt im Gegensatz zur deutschen Verfassung.
Überhaupt missbraucht die NPD gezielt das im Grundgesetz verwendete Wort "Volk". So findet man beispielsweise in ihrem Parteiprogramm kaum einen Absatz, in dem der Begriff nicht in irgendeiner Art und Weise vorkommt. Die Schwierigkeit hierbei ist, dass der Begriff "Volk" nach der Definition der NPD den Einzelnen außen vorlässt.
Problem bei der Beweisführung
Das Hauptproblem dabei, die NPD zu verbieten, ist die Schwierigkeit, rechtsradikale Einzeltaten mit der Partei in Verbindung zu setzen. Auch wenn es genügend gewalttätige Verbrechen von Einzelpersonen gibt, ist das Entscheidende und damit auch die Herausforderung der Kläger, die Verbindung ebendieser zur umstrittenen Partei nachweisen zu können.
Aktuelles zum Prozess
Erst am Dienstag versuchte die NPD erfolglos Befangenheitsanträge zu stellen, welche die Parteilosigkeit und Neutralität der Richter infrage stellen. Man kann davon ausgehen, dass das Ziel der Angeklagten sein wird, den Prozess solange wie möglich hinauszuzögern und zu behindern. Spannend wird vor allem, was die Aussagen des ehemaligen Parteivorsitzenden der NPD, Holger Apfel, sein wird. Er könnte das "Ass im Ärmel" des Bundesrats sein, falls er eine Aussage gegen die fragwürdige Partei macht.