Abo-Falle Gratis-App
Es gibt unzählige Apps von unterschiedlichen Anbietern. Für den Anwender ist es natürlich am schönsten, wenn dafür nicht einmal etwas bezahlt werden muss. Nur leider haben mittlerweile einige Nutzer die Erfahrung gemacht, dass das so nicht ganz richtig ist:
Es gibt unzählige Apps von unterschiedlichen Anbietern. Für den Anwender ist es natürlich am schönsten, wenn dafür nicht einmal etwas bezahlt werden muss. Nur leider haben mittlerweile einige Nutzer die Erfahrung gemacht, dass das so nicht ganz richtig ist:
In den Anwendungen ist oft unmerklich die Werbung von Drittanbietern, wie zum Beispiel Jamba, versteckt. Hat man die Anzeige nur einmal berührt, ist das noch ungefährlich.Berührt man jedoch zum wiederholten Mal das Werbebanner, nimmt Jamba das zum Anlass, einen Abo-Wunsch zu vermuten. Und schon hat man eines am Hals. Dem Jungunternehmer Markus Prüsener ist genau das passiert. Die anfallenden Kosten hat er in seiner Telefonrechnung entdeckt. Die werden über den Telefonanbieter abgerechnet. Dort erkundigte er sich, wie diese Kosten zustande gekommen seien. Er war sich sicher kein Abo abgeschlossen zu haben. Dort teilte man ihm mit, dass dies außerhalb ihres Kompetenzbereiches liege. Man gebe ihm aber gerne die Telefonnummer von Jamba, damit er sich dort direkt erkundigen könne.
Bei Jamba wurde ihm erklärt, er habe mit der wiederholten Berührung sein Einverständnis zum Vertragsabschluss gegeben. Dass diese Vorgehen nicht rechtsgültig ist, bestätigt uns die Rechtsreferentin vom Bayrischen Verbraucherschutz, Tatjana Halm: Ein Vertrag sei nur dann gültig, wenn sich beide Parteien über die Höhe der Kosten im Klaren sind. Und natürlich müssen beide Vertragspartner auch Kenntnis darüber besitzen, dass ein solcher überhaupt abgeschlossen worden ist.
Auf Nachfrage von M94.5 sah sich bei Jamba niemand in der Lage zu diesem Vorfall Stellung zu beziehen.