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Sesmestergebühren an der LMU

Für was bezahle ich eigentlich?

Autor(en): Anne Kleinmann am Mittwoch, 15. Februar 2017
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Quelle: M94.5

Geld regiert das Studium?

Noch bis zum 15. Februar konnten Studierenden der LMU ihre 118,50 Euro Semestergebühr bezahlen. Wofür diese verwendet werden, wissen viele nicht.

Alle halbe Jahre wieder. Kurz bevor das Semester zu Ende geht, landet die übliche Mail im Postfach jedes Studenten. Wer auch im kommenden Semester weiterhin an der Universität eingeschrieben sein will, muss die Studiengebühren entrichten. Beim kommenden Sommersemester handelt es sich um 118,50 Euro. Darin sind sowohl der Grundbetrag von aktuell 52 Euro als auch der zusätzliche Beitrag für das Semesterticket enthalten.

Bundesverfassungsgericht: Gebühren in Brandenburg zu hoch

Für Studenten der Universität Potsdam waren die dortigen Semestergebühren von 52 Euro zu hoch. Sie gingen dagegen vor Gericht und forderten eine Rückerstattung der Rückmeldegebühren für die Jahre 2001 bis 2007. Das Bundesverfassungsgericht hatte ihnen in seinem Urteil Anfang Februar recht gegeben. Im Beschluss begründeten die Verfassungsrichter ihre Entscheidung mit einem "groben Missverhältnis" der Gebühren zu den tatsächlichen Kosten. Den Berechnungen des Verwaltungsgerichts in Potsdam zufolge, liegt der durchschnittliche Verwaltungsaufwand für die Rückmeldung an den Universitäten bei durchschnittlich 20,32 Euro.

Beratungsnetzwerke und Kulturbüro werden finanziert

In München dagegen gehen die gesamten Einnahmen des Grundbetrages an das Studentenwerk. Auf deren Internetseite kann nachgelesen werden, wofür die Mittel verwendet werden: „Sie sind wichtiger Bestandteil der Finanzierung von Angeboten, für die das Studentenwerk keine Zuschüsse erhält, wie zum Beispiel das Beratungsnetzwerk oder das Kulturbüro." Den größten Teil verwendet das Studentenwerk, um Wohnheime auszubauen und das Defizit der Mensen auszugleichen, die sie als Studentenwerk mitfinanzieren müssen.

Im Wintersemester 2017/18 sollen die Gebühren um zehn Euro erhöht werden. Als Grund gibt das Studentenwerk steigende Kosten sowie zurückgehende staatliche Zuschüsse an.

Solidarität als Grundgedanke

Die Grundbeiträge gehen laut des Studentenwerks zurück auf die Idee der Solidaritätsgemeinschaft, aus der die Studentenwerke ursprünglich entstanden sind. Nach diesem Prinzip sollen alle Studierenden denselben Grundbeitrag zahlen – unabhängig davon, ob sie die Leistungen des Studentenwerkes in Anspruch nehmen. Ziel ist es, eine soziale Infrakstruktur für die Studierenden zu schaffen, in der diese die gleichen Chancen haben ihre Studium zu absolvieren.

Gerichtsbeschluss auch für München möglich?

Auf die Semestergebühren an der Ludwig-Maximilians-Universität kann die Entscheidung für die Universität Potsdam nicht übertragen werden. Anders als in Brandenburg, darf der Grundbeitrag laut Satzung auch über die Bearbeitungskosten hinaus für weitere Angebote für Studierende verwendet werden. In Potsdam dagegen waren die Gebühren der Vorschrift nach, nur für die Deckung der Bearbeitungskosten vorgesehen und nicht darüberhinaus für weitere Projekte.


 


 


 

 


 

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