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Streit um §219a

My Body, My Choice?

Autor(en): Carolin Lenk am Mittwoch, 21. Februar 2018
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Quelle: shutterstock/katz

My Uterus, My Rules

6.000 Euro. So viel Geld musste eine Gießener Ärztin zahlen, weil sie auf ihrer Homepage über Schwangerschaftsabbrüche informiert hat. 

In Deutschland entscheiden sich durchschnittlich etwa 100.00 Frauen* für einen Schwangerschaftsabbruch. Die meisten davon sind zwischen 25 und 30 Jahre alt. Abtreibung ist in der Bundesrepublik zwar rechtswidrig, wird aber nicht bestraft, wenn sie in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen stattfindet und die Frauen* sich vorab beraten lassen.

Momentan wird wieder über Abtreibung gestritten. Konkret geht es dabei um Paragaph 219a, über den heute auch im Bundestag diskutiert wird.

6.000 Euro Geldstrafe

Neuen Schwung in die Debatte um 219a brachte im November letzten Jahres die Gießener Ärztin Kristina Hänel. Sie hatte auf ihrer Website mittels PDF über Abtreibung aufgeklärt und darauf verwiesen, dass sie selbst Abtreibungen in ihrer Praxis vornimmt. Genau das verbietet der Paragraph aber. Er stellt die Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch „des Vermögensvorteils wegen“ oder „in grob anstößiger Weise“ unter Strafe (Hier der Paragraph im Wortlaut). Hänel wurde deswegen zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt.

Das Urteil löste Empörung und eine große Welle der Sympathie für Hänel aus. Über 150.000 Menschen unterschrieben ihre Petition an den Deutschen Bundestag, die forderte, §219a abzuschaffen.

Relikt aus der Nazi-Zeit? 

Paragraph 219a stammt aus dem Jahr 1933. Im selben Jahr wurde übrigens das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ vom NS-Regime erlassen. In Folge dessen kam es zu erzwungen Abtreibungen und Zwangssterilisationen. Die NS-Machthaber gaben sich selbst die Deutungshoheit über "wertes Leben" und nahmen den Frauen* ihre Selbstbestimmung.

Diese Taten werden von radikalen Abtreibungsgegner*innen verharmlost und ins Lächerliche gezogen. So zum Beispiel von der „Initiative Nie Wieder“. Sie betreibt unter anderem die Website „babykaust.de“, auf der Abtreibung mit dem Holocaust verglichen wird. Leiter der Initiative ist Klaus Günter Annen, der die Beratungsstelle von pro familia in München eine „Tötungsorganisation“ nennt. Das Wort „Babycaust” wurde 2017 sogar für das "Unwort des Jahres" nominiert.

Recht auf Information

Abtreibungsgegner*innen nutzen laut pro familia Paragraph 219a zunehmend dazu, um Ärzt*innen anzuzeigen oder einzuschüchtern. Weiter sagen sie, dass es durch den Paragraphen Frauen* schwergemacht wird, ihr Recht auf Information wahrzunehmen.

Und das trotz des „Schwangerschaftskonfliktgesetzes“, das Frauen im Paragraph 21 die freie Wahl unter Ärzten, Ärztinnen und Einrichtungen zusichert.  

Diskussion über §219a im Bundestag

An diesem Donnerstag wird im Bundestag zum ersten Mal im Bundestag über die Abschaffung des Paragraphen 219a diskutiert.

Linke und Grüne setzen sich für die Abschaffung des Paragraphen ein, die SPD tendiert zu einer Streichung. Die FPD will nur grob anstößige Werbung ahnden. Die Union und AfD sind gegen eine Änderung.

Die Debatte wird ab ca. 15:35 auf bundestag.de live übertragen.  

Platte des Monats

Conor O'Brien zeigt mit The Art of Pretending to Swim, dass Indie-Folk auch im Jahr 2018 noch spannender klingen kann, als man das von diesem Genre erwartet hätte. Das vierte Album der Villagers vereint, was eigentlich widersprüchlich wirkt: Folk mit R'n'B und Experimentierfreude mit Zugänglichkeit. 

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