Mietrecht
Neue Stadt, neue Wohnung?
Das Wintersemester fängt an und der Stress der Wohnungssuche geht wieder los. Aber welche Rechte habe ich als Mieter eigentlich? Ein kurzer Überblick.
Vor dem Mietvertrag
Schon bevor ihr den langersehnten Mietvertrag überhaupt unterschrieben habt, sind einige Punkte zu beachten.
1. Fragebögen & Selbstauskünfte
Grundsätzlich ist das Ausfüllen von Fragebögen und Selbstauskünften freiwillig, allerdings habt ihr wahrscheinlich mehr Chancen bei der Wohnungsvergabe, wenn ihr einen Großteil der Fragen beantwortet. Falls es um euer Einkommen oder gegebenenfalls auch um euren Arbeitsplatz geht, solltet ihr auf jeden Fall wahrheitsgetreu antworten. Bei anderen Fragen, die mit der Wohnung nichts zu tun haben, schreibt ihr am besten nichts (z.B. ob Vorstrafen vorliegen) oder das, was dem Mieter am besten gefallen könnte (z.B. ob ihr ein Instrument spielt).
2. Maklerprovision
Seit Juni 2015 gilt das sog. Bestellerprinzip: Derjenige, der den Makler beauftragt hat, muss ihn auch bezahlen, was im Regelfall der Vermieter ist. Ihr als Mieter müsst also die Maklerprovision nicht übernehmen; falls ihr sie bereits bezahlt habt, könnt ihr sie innerhalb von drei Jahren zurückverlangen.
WG's & der Mietvertrag
Wenn ihr als Wohngemeinschaft eine Wohnung mieten möchtet, ist die Unterscheidung wichtig, ob nur ein Mitbewohner den Mietvertrag unterschreibt oder die gesamte WG. Im ersten Fall ist ausschließlich derjenige Vertragspartner und somit letztendlich für die Mietzahlung verantwortlich, der seine Unterschrift unter den Vertrag gesetzt hat. Er ist dann alleiniger Ansprechpartner für den Vermieter; die anderen WG-Mitglieder sind lediglich Untermieter. Bei der anderen Option sind alle zur Zahlung der Miete verpflichtet; das Mietverhältnis könnt ihr nur gemeinsam kündigen.
Falls ihr bereits eine Wohnung mietet und nachträglich einen Mitbewohner sucht, müsst ihr erst die Zustimmung des Vermieters einholen. Unter Umständen könnt ihr aber als Mieter auch einen Anspruch auf die Einwilligung haben, z.B. bei einer Mieterhöhung oder bei Arbeitslosigkeit.
Im Mietverhältnis
Juhu, ihr habt die Wohnung! Aber auch jetzt dürft ihr einige wichtige Dinge nicht vergessen.
1. Musik, Partys & Haushaltsgeräte
Grundsätzlich sind in Mietshäusern „sozialadäquate“ Lärmbeeinträchtigungen erlaubt, d.h. ihr dürft eure Nachbarn in ihrer Wohnung nicht in einer Art und Weise stören, die vermeidbar wäre. Musik, TV, Radio oder Gespräche sollten in anderen Wohnungen möglichst nicht zu hören sein.
Partys sind auf jeden Fall erlaubt, am besten sagt ihr euren Nachbarn davor Bescheid und ladet sie auch ein. Die Regel, dass ihr nur eine Party pro Monat schmeißen dürft, ist ein Mythos!
Wichtig ist bei diesen Punkten, dass ihr die üblichen Ruhezeiten kennt, die meist von 13 bis 15 Uhr sowie 22 bis 7 Uhr gehen. In diesen Zeiträumen sollten alle Geräusche auf Zimmerlautstärke reduziert werden. Genauere Regelungen findet ihr in eurer Hausordnung oder eurem Mietvertrag.
2. Wohnungseinrichtung & -gestaltung
Wie ihr eure Wohnung gestaltet und einrichtet, bleibt allein euch überlassen. Der Vermieter darf hier keine Vorgaben machen, wenn sich eure Veränderungen beim Auszug rückgängig machen lassen. Falls ihr allerdings in die Bausubstanz der Wohnung eingreift, also z.B. die Fliesen im Bad erneuert oder eine Wand einreißt, braucht ihr die Zustimmung des Vermieters. Wenn ihr euer Zimmer neu streicht oder ein Bild an die Wand hängt, gibt es aber keine Probleme.
3. Grillen
Eine der besten Erfindungen im Sommer darf euch natürlich nicht vorenthalten werden: das Grillen auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten! Auch das ist grundsätzlich erlaubt, eure Nachbarn müssen es schlicht und einfach akzeptieren. In zwei Fällen müsst ihr auf eure sommerlichen Grillsausen aber leider verzichten: Grillen könnte im Mietvertrag verboten sein oder aber die Nachbarn werden durch den Rauch wesentlich beeinträchtigt.