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Steuererklärung

Papierkram lohnt sich

Autor(en): Kari Kungel am Dienstag, 8. Dezember 2015
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Quelle: © Tim Reckmann / PIXELIO www.pixelio.de

Steuererklärung

Steuererklärung – klingt nach viel Arbeit und Zeitaufwand. Ist es auch. Für manche Studenten lohnt es sich aber trotzdem sehr.

Fast jeder muss irgendwann in seinem Leben die erste Steuererklärung abgeben. Viele schieben das vor sich her. Dabei lohnt es sich auch schon als Student, sich mit dem Papierkram auseinanderzusetzen. Wer einen Minijob ausübt, darf im Schnitt bis zu 450 Euro monatlich verdienen und muss überhaupt keine Steuern zahlen. Das ist bei den meisten Studenten der Fall. Trotzdem kann man steuerliche Vorteile nutzen. Wer aber gerne mehr arbeiten und trotzdem keine Steuern zahlen will, sollte unbedingt eine Steuererklärung machen. Gut 700 Euro monatlich darf man verdienen und bekommt seine Steuern zurückgezahlt. Der Grundfreibetrag liegt bei 8472 Euro pro Jahr.

Arbeitsmittel für die Uni absetzen

Aber auch wer nur einen 450-Euro-Job hat oder gar nicht arbeitet, kann während seinem Studium schon mal etwas fürs Geldsparen tun. Allerdings erst beim Zweitstudium, also zum Beispiel beim Master. Dabei kann man alle Ausgaben, die man fürs Studium tätigt, als sogenannte Werbungskosten, absetzen. Also zum Beispiel Arbeitsmittel, wie Bücher, und Fahrtkosten zur Uni beziehungsweise das Semesterticket. Das funktioniert so: Ein Master-Student hat in diesem Jahr 9000 Euro an Werbungskosten. Er hat aber nicht gearbeitet und daher nichts verdient. Wenn er zum Beispiel im darauffolgenden Jahr in den Berufsalltag einsteigt und 9000 Euro verdient, kann er die Werbungskosten von 2015 dagegen rechnen und zahlt so keine Steuern. Wer daran nicht gleich denkt, kann das auch noch rückwirkend beantragen: Für eine freiwillige Steuererklärung hat man bis zu vier Jahre Zeit.


Kostenauflistung Quelle: M94.5/Kari Kungel

Vor allem beim Zweitstudium Belege aufheben

Beim Erststudium war das früher genauso, mittlerweile hat sich das aber leider geändert. Hier gibt es jetzt nur noch die Möglichkeit der Sonderausgaben. Diese müssen aber, anders als die Werbungskosten, alle im Jahr des Entstehens gemeldet werden und dürfen maximal 6000 Euro betragen. Wer in dem Jahr aber eh keine Steuern zahlen musste, kann auch keine Steuern zurückbekommen. Die Aufwendungen kann man nicht in nächste Jahr mitnehmen. Daher ist es vor allem beim Zweitstudium wichtig immer alle Belege aufzubewahren.

Steuererklärung online und offline möglich

Wer eine Steuererklärung machen will, kann sich die Unterlagen beim Finanzamt holen und von Hand ausfüllen. Mittlerweile gibt es aber auch die elektronische Steuererklärung – Elster.
Wer glaubt, er schafft es nicht alleine, kann sich Hilfe holen: Es gibt Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine, außerdem online jede Menge Steuersoftwares. Hier bekommt man noch zusätzlich Tipps beim Steuersparen. Doch das kostet. Dank Internet und Suchmaschinen sollten die meisten aber mit Elster klarkommen. Im Vergleich zur Steuererklärung auf Papier bietet sich außerdem noch der Vorteil, dass das Programm bei der Fehlersuche hilft. Aber egal, ob online oder offline, mit Hilfe oder ohne. Was man immer braucht, ist die Steuer-ID und die Lohnsteuerbescheinigung. Außerdem natürlich sämtliche Rechnungen, Quittungen und Kontoauszüge. Die Frist endet am 31. Mai des darauffolgenden Jahres.

Fazit

Wer mehr als durchschnittlich 450 Euro monatlich verdient und trotzdem noch unter 8472 Euro jährlich liegt, kann mit einer Steuererklärung einiges an Geld zurückbekommen. Außerdem lohnt es sich vor allem für Studenten im Zweitstudium, alle Quittungen zu sammeln. Und im Zweifel gilt immer: lieber zu viele als zu wenige Belege aufheben.


 

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