Hinweise zur Studienordnung
Plötzlich exmatrikuliert?
Der Albtraum eines jeden Studenten: Die unerwartete Exmatrikulation. Aber warum werden Studenten exmatrikuliert? Worauf muss man achten?
Mit Prüfungsordnungen verhält es sich ungefähr wie mit lästigen AGBs. Wir wissen, dass sie existieren aber niemand liest sie. Oft sind sie kompliziert formuliert und seitenlang. Diese Faulheit kann dem Studenten allerdings zum Verhängnis werden, zum Beispiel wenn es deshalb zur Exmatrikulation kommt.
Gründe der Exmatrikulation
Studenten werden von der Uni exmatrikuliert, wenn sie eine Prüfung endgültig nicht bestanden haben. Die Wiederholversuche variieren aber in jedem Studiengang. Auch die Rückmeldung für das kommende Semester ist sehr wichtig. Hier unbedingt die Frist und die richtige Form beachten!
Bei manchen Studiengängen verlangt die Uni innerhalb der Rückmeldefrist eine Versicherungsbescheinigung von den Studenten. Um herauszufinden, ob in dem Fall der eigene Studiengang betroffen ist, kann die Studienberatung Auskunft geben.
Studienberatung LMU München: (089) 218 09000
Studienberatung TU München: (089) 289 22737
Die Universität kann außerdem eine Exmatrikulation vornehmen, wenn der Student die Immatrikulation zum Beispiel für ein Scheinstudium missbraucht. Viele sind sich nicht bewusst, dass sie gegen die Prüfungsordnung verstoßen und dementsprechend geschockt. Deshalb ist es sinnvoll, vor jedem neuen Semester einen Blick in die Prüfungsordnung zu werfen.