Untermiete leicht gemacht
Richtig untervermieten - so gehts!
Du willst weg, aber hast nicht genug Geld? Dann werde Untervermieter! Aber wie vermietet man seine Wohnung richtig unter?
Bald hat die Plackerei endlich wieder ein Ende! Bereits jetzt schon wollen wir doch alle nur das Eine: Urlaub! Oder aber es geht für's nächste Semester ins Ausland, als Student hat man da ja auch unendlich viele Möglichkeiten. Egal ob nur für ein paar Wochen weg von zu Hause oder für längere Zeit - eins haben alle diese Dinge gemeinsam: sie kosten Geld! Und auch wenn man schon dauernd spart, muss man ja trotzdem noch die Miete für die Wohnung bezahlen. Also wieso nicht das Problem umgehen und sich einen Untermieter suchen? Bezahlt die Miete, passt auf die Wohnung auf und im besten Fall vollbringt man auch noch eine gute Tat. Damit da aber nichts schiefgeht und der Urlaub nicht versaut wird, sollte man sich vorher gut informieren über die Rechte und Pflichten von Haupt-, Unter- und Vermieter. Hier die wichtigsten Sachen, auf die ihr achten müsst:
Wo fange ich an?
Ihr müsst auf jeden Fall dem Vermieter Bescheid geben, wenn Ihr die Wohnung untervermieten wollt! Wenn Ihr ihm Eure Gründe erklärt und Euch an seine Bedingungen haltet, hat der normalerweise auch gar nichts dagegen. Lasst Euch die Bestätigung aber schriftlich geben! Lehnt der Vermieter trotzdem ohne Grund ab, habt Ihr ein Sonderkündigungsrecht von 3 Monaten. Das ist aber wahrscheinlich nur eine Option, wenn Ihr eh für ein halbes oder ein ganzes Jahr im Ausland seid und Euch die Wohnung nicht einfach mal so nebenher leisten könnt. Wenn Ihr im Studentenwohnheim wohnt, müsst Ihr Euch bei der Wohnheimverwaltungsstelle informieren und den sogenannten "Ferienmietvertrag" genehmigen lassen.
Wie lange darf ich meine Wohnung untervermieten?
Wenn Ihr eine private Wohnung gemietet habt, könnt Ihr Eure Wohnung so lange vermieten, wie Ihr wollt und der Vermieter einverstanden ist. Generell lohnt sich der ganze Aufwand mit Umzug und drum und dran wahrscheinlich erst ab einer Dauer von 2 Monaten. Das ist aber am Ende Euch und dem Untermieter überlassen. Im Wohnheim ist das meistens vorgegeben, zum Beispiel, dass Ihr höchstens sechs Monate untervermieten dürft.
Miete – darf ich einfach so viel verlangen, wie ich will?
Schon rein vom Gewissen her würden die meisten von uns das wohl nicht machen: mehr Miete verlangen, als wir selber bezahlen, um sich was in die Tasche stecken zu können. Zehn Prozent mehr als der Hauptmieter zu bezahlen ist laut dem Studentenwerk München ok – mehr aber auch nicht.
Wie ist das mit der Haftung?
Was aber auf jeden Fall festgelegt werden muss ist, wer haftet, wenn etwas kaputt geht. Da gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, zum Beispiel, dass der Untermieter monatlich einen sogenannten Aufschlag zahlt oder sich Haupt- und Untermieter die Kosten im Schadensfall teilen. Außerdem muss, wenn die Wohnung beschädigt wird, unbedingt dem Vermieter Bescheid gegeben werden! Sonst kann es sein, dass der Schaden bei Eurem Auszug auf Euch zurückfällt. Und das muss ja nun wirklich nicht sein.
Wie finde ich jetzt einen Mieter?
Typisch Großstadt, ist auch die Wohnungssuche in München super schwierig und es gibt deutlich mehr Leute, die eine Wohnung suchen, als welche, die eine anbieten. Gut für Euch, die Chancen, einen Untermieter zu finde stehen nicht schlecht. Die Studentenwohnheime haben oft eigene Börsenwebseiten, wo man seine Wohnung zur Untermiete anbieten kann. Achtung! Voraussetzung ist meistens, dass der Untermieter selber immatrikulierter Student in München ist. Sind alle Bedingungen erfüllt, dann einfach Bilder von der Wohnung machen, Beschreibung ausfüllen und das Angebot hochladen – Interessenten werden euch bestimmt bald kontaktieren! Und wenn es keine bestimmte Börse gibt, gibt es auch noch genug andere Webseiten, auf die man ausweichen kann. So wie zum Beispiel airbnb, Ebay Kleinanzeigen oder wg-gesucht. Die Auswahl ist groß, die Nachfrage noch größer – ihr findet bestimmt den passenden Untermieter für Eure Wohnung!
Ich habe einen Mieter gefunden
Wenn sich dann jemand gemeldet hat und im Vorstellungsgespräch auch alles gepasst hat, gibt es nur noch eins zu tun: den Vetrag ausfüllen. Das ist besonders wichtig, denn der sichert beide Seiten ab. In den Vetrag kommen Dinge wie die Kontaktdaten des Untermieters, Mietdauer, Miete, wer im Schadensfall haftet und so weiter. Vorlagen gibt's auch hier wieder im Internet. Wenn dann alles unter Dach und Fach ist, könnt Ihr ganz beruhigt die Wohnung untervermieten und den Urlaub oder den Aufenthalt im Ausland genießen.