Kuriose Gerichtsverfahren
Schläfriger Beamter vor Gericht
Kuriose Fälle vor Gericht kennt man ja sonst nur aus den USA. Deutsche Richter müssen sich aber auch mit so einigen skurrilen Klagen beschäftigen.
Tote Katzen in der Mikrowelle oder Klagen gegen Gott gab's bisher noch nicht bei uns, aber auch in Deutschland landen einige skurrile Fälle vor Gericht.
Im Oktober letzten Jahres, wurde ein armes Rentnerpaar dabei beobachtet, wie sie Pfandflaschen aus einem Glascontainer geangelt haben. Die Anwohner waren damit aber gar nicht einverstanden und haben die Polizei gerufen. Die sind zur Stelle geeilt und kurz darauf hat die Staatsanwaltschaft Strafbefehle wegen Diebstahls erlassen. Ein Richter hat das Verfahren jetzt aber abgeweiesen. Der „Schaden“ ist nämlich viel zu gering. Über unglaubliche 1,44 € Pfand darf sich das Rentnerpaar jetzt freuen.
Das ist aber noch lange nicht das einzige unnötige Gerichtsverfahren, mit dem sich deutsche Richter herumschlagen mussten.
Typisch Beamte…
Ein Beamter ist während seiner Dienstzeit eingeschlafen. Das Nickerchen ist anscheinend so intensiv gewesen, dass der Mann von seinem Stuhl gefallen ist und sich auch noch die Nase gebrochen hat. Vor Gericht wurde dann die Frage geklärt, ob die gesetzliche Unfallversicherung den Schaden übernimmt. Immerhin hat sich der Unfall während der Arbeit ereignet.
Der Richter hat das genauso gesehen. Wenn jemand vor lauter Überarbeitung einschläft und vom Stuhl fällt, ist das ein Arbeitsunfall und die gesetzliche Unfallversicherung muss zahlen.
Außerdem gehören Schlafpausen ja auch zum Beamtenjob dazu.
Zahlen oder Nichtzahlen, das ist hier die Frage
Nach erfolgreichem Vertragsabschluss, hat ein Makler seinem Kunden die Rechnung für die Provision zugeschickt. Der hat aber nicht auf das Dokument reagiert. Der Makler hat sich dann überlegt, wie er den Kunden am besten weiter auf die Rechnung aufmerksam machen kann. So ist er auf die glorreiche Idee gekommen, eine Mahnung in Form eines Gedichtes zu verfassen:
"Das Mahnen, Herr, ist eine schwere Kunst!
Sie werden`s oft am eigenen Leib verspüren.
Man will das Geld, doch will man auch die Gunst
des werten Kunden nicht verlieren.
Allein der Stand der Kasse zwingt uns doch,
ein kurz` Gesuch bei Ihnen einzureichen:
Sie möchten uns, wenn möglich heute noch,
die unten aufgeführte Schuld begleichen."
Der Schuldner hat die künstlerische Mahnung aber nicht ernst genommen und weiterhin nicht gezahlt. Vor Gericht hat sich dann die Frage gestellt, ob ein Mahnungsgedicht ernst genommen werden kann. Die Antwort darauf ist: Ja! Das Landgericht Frankfurt am Main hat daraufhin ein Versäumnisurteil verfasst. Und das sogar auch in Form eines Gedichtes.
Car Wash mal anders
Ein 84-Jähriger wollte eigentlich nur sein Auto in der Waschstraße reinigen lassen, doch dann ist alles ganz anders gekommen. Als sich das Auto über die Reinigung gefreut hat, ist der Mann zur Tür gesprintet und wollte einsteigen. Die Bürsten haben den Mann aber eingeklemmt und ihn leicht verletzt. Grund genug für ihn, um vor dem Aachener Landgericht auf Schmerzensgeld zu klagen. Die Richter sind sich aber einig gewesen, dass pure Dummheit kein Schmerzensgeld verdient hat.
Wenigstens ist der Rentner jetzt wirklich mit allen Wassern gewaschen.