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Manche Studenten sind zu Beginn des Studiums nicht volljährig. Sie haben in der Uni-Bürokratie einige Probleme.

Trotz Uni weiter Kind

Autor(en): Alexandra Morath am Dienstag, 9. Dezember 2014
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Quelle: M94.5

Trotz Uni weiter Kind

Fast 3000 Studenten waren zu Beginn des Wintersemesters 13/14 nicht volljährig. Für sie bringt die Uni keine Freiheit, sondern Probleme.

Fast 3000 Studenten in Deutschland waren zu Beginn des Wintersemesters 2013/2014 nicht volljährig. Für sie bringt die Uni keine Freiheit, sondern Probleme.

Früher galt das Studium mal als die endgültige Abnabelung der „Kleinen“ von den Eltern. Endlich unabhängig, endlich erwachsen, endlich eigene Lebensentscheidungen treffen. Wie aber soll das gehen, wenn man sich keine Wohnung ohne Unterschrift der Eltern mieten kann und selbst für die Anschaffung eines Bibliothek Ausweises eine Verpflichtungserklärung der Eltern braucht? Man ist eben noch kein mündiger Bürger, sondern laut Immatrikulationsformular der LMU ein „minderjähriges Kind“.

Immer jünger, immer mehr, weiter abhängig

3000 dieser "Jungstudenten" gibt es Bundesweit, laut dem Statistischen Bundesamt, ist das nun viel oder wenig? "Die Zahlen sind vernachlassungswürdig, da es sich um 3000 von über 2,5 Millionen Studenten handelt", erklärte ein Sprecher der TU München gegenüber M94.5. "Die Minderjährigen waren ein Problem im ersten G8 Jahrgang, heute gehen die Meisten erst einmal für ein Jahr ins Ausland."

Erwachsen per Unterschrift?

Um trotzdem nicht immer auf die Begleitung von Mami und Papi angewiesen zu sein, gibt es in einigen Bundesländern zu Beginn des Studiums der Minderjährigen eine Generaleinwilligung der Eltern, dies ist auch an der LMU und der TUM möglich. Mit der Bestätigung geben die Eltern die Verantwortung an ihre Sprösslinge ab.

Notwendig ist diese Signatur auf Grund der eingeschränkten Geschäftsfähigkeit des werdenden Studenten, die eben eigentlich noch bei den Eltern liegt. Sie tragen ab diesem Moment die Verantwortung etwa über die Bewerbung um einen Studienplatz, den Immatrikulationsantrag, die Nutzung der UB, Nutzung der IT- Dienste mit freiem Internetzugang. In der Einwilligung wird übrigens besonders betont, dass auch keine Filterung pornographischer oder strafrechtlich bedeutsamer Inhalte vorgenommen wird - wegen dem Jugendschutzgesetz.

Ausnahmen bestätigen die Regel

Lediglich in zwei Bundesländern ist der Studentenstatus als „Sprung ins Erwachsensein“ anerkannt, nämlich in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. Sie haben inzwischen ihre Landeshochschulgesetze dahingehend geändert, dass unter 18-Jährige in allen Belangen des Studiums voll rechtsfähig sind. Da fragt man sich doch... Was denn nun? Sollen wir schneller erwachsen werden, oder nicht? Sollen wir mehr Verantwortung übernehmen, oder nicht? Fühlen wir uns überhaupt schon erwachsen genug, oder nicht?

Platte des Monats

Conor O'Brien zeigt mit The Art of Pretending to Swim, dass Indie-Folk auch im Jahr 2018 noch spannender klingen kann, als man das von diesem Genre erwartet hätte. Das vierte Album der Villagers vereint, was eigentlich widersprüchlich wirkt: Folk mit R'n'B und Experimentierfreude mit Zugänglichkeit. 

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