Oktoberfest
Wiesn-Tische nur für Münchner
Es gibt neue Spielregeln für das Oktoberfest. Besonders Münchner können sich freuen - doch es gibt auch einen Haken.
Der Wirtschaftsausschuss des Münchner Stadtrats hat die von Bürgermeister Josef Schmid vorgeschlagenen neuen Regelungen für das Oktoberfest einstimmig angenommen. Zwei neue Regelungen treten ab diesem Jahr in Kraft.
Regelung des Mindestverzehrs
Zum einen betrifft das den Mindestverzehr. Üblicherweise mussten zwei Maß und ein halbes Hendl im Voraus bezahlt werden. Die Festzelt-Wirte verlangten in den Vorjahren teilweise aber weitaus mehr. Damit ist nun Schluss. Bei Reservierungen im Mittelschiff des Zeltes, also rund um die Kapelle, dürfen nicht mehr als zwei Maß und ein halbes Hendl verlangt werden. In den Boxen, Seitenschiffen und auf den Balkonen dürfen die Wirte zusätzlich zehn Euro in Form eines Wertegutscheins fordern. Im Weinzelt und im Käferzelt muss bei einer Reservierung für mindestens 80 Euro, in den kleinen und mittelgroßen Zelten für 60 Euro gegessen bzw. getrunken werden.
Reservierungen nur mit Perso
Zum anderen dürfen 15 Prozent der bislang von Voranmeldungen ausgenommenen Tische an Samstagen, Sonntagen und am Feiertag nur für Münchner reserviert werden. In den dafür zuständigen Büros der Festzelte können nach Vorlage des Personalausweises diese Plätze gesichert werden. Einen Mindestverzehr gibt es dabei nicht.
Wirte können sich entscheiden
Doch nun der Haken: Erstens muss der Hauptwohnsitz München sein und zweitens können die Wiesn-Wirte selbst entscheiden, ob sie an der Aktion teilnehmen. Es gibt also keine Garantie für die Münchner Bürger auch tatsächlich einen Tisch zu ergattern. Der ehemalige Wiesn-Stadtrat Helmut Schmid sieht es dennoch als Chance, dass „vielleicht tatsächlich Münchner ohne Vorauszahlung am Samstag-, Sonntag- oder Feiertagmittag einen Platz bekommen“. Ob diese Regelungen sich positiv auswirken, wird sich spätestens am 4. Oktober 2015 zeigen. Dann geht die „fünfte Jahreszeit“ zu Ende - und die Zeit, Bilanz zu ziehen, beginnt.