Grooveshark geht - was bleibt?
Nur einen Mausklick entfernt sein von den unendlichen Weiten des Musikuniversums. Einfach den Titel des Lieblingsliedes eingeben und schon wird eine Playlist erstellt, die an den Stil des ausgewählten Liedes angepasst ist. Das war bis vor kurzen noch möglich - auch auf legalem Weg.
Nur einen Mausklick entfernt sein von den unendlichen Weiten des Musikuniversums. Einfach den Titel des Lieblingsliedes eingeben und schon wird eine Playlist erstellt, die an den Stil des ausgewählten Liedes angepasst ist. Das war bis vor kurzen noch möglich - auch auf legalem Weg.
Aber mit der Schließung des Musikstreaming-Dienstes "Grooveshark" in Deutschland gestaltet es sich zunehmend schwierig, Musik kostenlos im Internet anzuhören. M94,5 hat sich auf die Suche nach Alternativen gemacht:
Alternativen:
"Grooveshark" selbst schlägt als alternativen Musikstreaming-Dienst das deutsche Musik-Webportal "simfy" vor. Aber eigentlich können die beiden Anbieter nicht verglichen werden. Nutzer haben zwar kostenlosen Zugang zu "simfy", können aber nur fünf Stunden pro Monat auf die Musik zugreifen. Außerdem wird zwischen den Liedern Werbung abgespielt und einige Titel sind den zahlenden Premium-Nutzern vorenthalten.
Ähnlich ist es auch beim wohl bekanntesten Musikdienst "spotify". Der bietet immerhin zehn Stunden kostenlose Musik pro Monat. Wegen zu hoher Gebührenforderungen der GEMA ist "spotify" in Deutschland aber noch nicht zugelassen.
Zahlen müssen Musikfans auch für den französischen Online-Musikdienst "Deezer". Dazu sei allerdings gesagt, dass die monatlichen Gebühren von "simfy", "spotify" und "Deezer" nicht besonders hoch sind. Für etwa fünf Euro pro Monat hat man Zugriff auf Millionen von Titeln.
Den einzigen kostenlosen Musikdienst, "Songzilla", wird es vermutlich auch nicht mehr lange geben, da er im Zusammenhang mit "Grooveshark" zu stehen scheint. Natürlich können sich Musikfans weiterhin Lieder auf Youtube ansehen, allerdings müssen sie auch hier mit lästiger Werbung und Zugriffsverweigerungen durch die GEMA rechnen.
Fazit:
Es wird in Zukunft schwierig sein, Playlists kostenlos im Internet anzuhören, wie man es von "Grooveshark" gewöhnt war. Aber für alle, die auch weiterhin Musik online hören möchten, gibt es Alternativen, die nicht überteuert sind.
Bildquelle: flickr.com/vrogy unter CC-BY-NC-ND 2.0
Aber mit der Schließung des Musikstreaming-Dienstes "Grooveshark" in Deutschland gestaltet es sich zunehmend schwierig, Musik kostenlos im Internet anzuhören. M94,5 hat sich auf die Suche nach Alternativen gemacht:
Alternativen:
"Grooveshark" selbst schlägt als alternativen Musikstreaming-Dienst das deutsche Musik-Webportal "simfy" vor. Aber eigentlich können die beiden Anbieter nicht verglichen werden. Nutzer haben zwar kostenlosen Zugang zu "simfy", können aber nur fünf Stunden pro Monat auf die Musik zugreifen. Außerdem wird zwischen den Liedern Werbung abgespielt und einige Titel sind den zahlenden Premium-Nutzern vorenthalten.
Ähnlich ist es auch beim wohl bekanntesten Musikdienst "spotify". Der bietet immerhin zehn Stunden kostenlose Musik pro Monat. Wegen zu hoher Gebührenforderungen der GEMA ist "spotify" in Deutschland aber noch nicht zugelassen.
Zahlen müssen Musikfans auch für den französischen Online-Musikdienst "Deezer". Dazu sei allerdings gesagt, dass die monatlichen Gebühren von "simfy", "spotify" und "Deezer" nicht besonders hoch sind. Für etwa fünf Euro pro Monat hat man Zugriff auf Millionen von Titeln.
Den einzigen kostenlosen Musikdienst, "Songzilla", wird es vermutlich auch nicht mehr lange geben, da er im Zusammenhang mit "Grooveshark" zu stehen scheint. Natürlich können sich Musikfans weiterhin Lieder auf Youtube ansehen, allerdings müssen sie auch hier mit lästiger Werbung und Zugriffsverweigerungen durch die GEMA rechnen.
Fazit:
Es wird in Zukunft schwierig sein, Playlists kostenlos im Internet anzuhören, wie man es von "Grooveshark" gewöhnt war. Aber für alle, die auch weiterhin Musik online hören möchten, gibt es Alternativen, die nicht überteuert sind.
Bildquelle: flickr.com/vrogy unter CC-BY-NC-ND 2.0