Trubel auf dem Kunstmarkt
Umstrittenes Kulturgutschutzgesetz
Auf dem deutschen Kunstmarkt ging es im Juli heiß her. Ein Höhepunkt: Der Künstler Georg Baselitz hat seine Dauerleihgaben in der Münchner Pinakothek abgezogen.
Grund für diesen Trubel ist die geplante Novellierung des Kulturgutschutzgesetzes.
Doch wie gerechtfertigt ist der Hype um diesen undurchsichtigen Gesetzentwurf? Schließlich steckt er ja noch in den Kinderschuhen, wurde aber bereits im Vorfeld von Galeristen mit dem Ermächtigungsgesetz der Nazizeit und der Willkür- Politik der DDR verglichen.
Was ist also dieses ominöse Kulturgutschutzgesetz und was will es?
Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) will mit ihrem neuen Gesetz vor allem den Kunsthandel mit geraubten Werken aus Krisengebieten wie Syrien unterbinden, die illegal nach Deutschland gekommen sind. Hinzu kommt, dass über 70 Jahre alte Werke ab einem Wert von 300.000 Euro zuerst eine Lizenz brauchen, bevor sie aus Deutschland exportiert werden dürfen.
Die bisher geltende Regelung, dass bestimmte Kunstwerke als „nationales Kulturgut“ eingestuft werden, soll spezifiziert werden. Diese Werke dürften nur noch im Inland vertrieben werden. Seit 1955 gibt es davon aber lediglich 2700 im Register. Was letztlich unter diese Rubrik fällt, entscheiden nach wie vor die Länder.
Neu wäre, dass der Gesamtbestand von öffentlichen Museen automatisch als „nationales Kulturgut“ gelten soll.
Werden den Künstlern dadurch nicht ihre Werke enteignet?
Diese Vorschriften klingen erst mal krass und es ist verständlich, dass sich viele Künstler ihrer künstlerischen Freiheit beraubt fühlen. Der deutsch- österreichische Maler und Bildhauer Georg Baselitz hat die Initiative ergriffen: Aus Furcht unter die Kategorie Kulturgut zu fallen und nicht über seine Arbeiten frei verfügen zu können, zog er seine Leihgaben aus verschiedenen Museen ab. Auch aus der Münchner Pinakothek der Moderne.
Dabei wären die zeitgenössischen Künstler gar nicht betroffen und das Gesetz käme auch keiner Enteignung gleich.
Erstens könnten Leihgeber grundsätzlich selber entscheiden, ob ihre Werke in Museen als „nationales Kulturgut“ gelten sollen oder nicht. Zweitens wären die meisten zeitgenössischen Kunstwerke zu jung, um in diese Kategorie zu fallen; sie sind nämlich noch nicht 70 Jahre alt.
Wie geht's weiter?
Künstler Gerhard Richter will noch warten, wie am Ende das Gesetz aussehen wird, das 2016 in Kraft treten soll. Wenn der „Worst Case“ eintritt, wird er eventuell seine „Bilder aus den Museen holen, schnellstens auf den Markt bringen und verkloppen“.
Der endgültige Gesetzentwurf soll noch dieses Jahr veröffentlicht werden. Es bleibt also spannend, ob wir demnächst dann vor weißen Museumswänden stehen müssen.