Musiknews vom 24. September 2012
Matt Groening hat die Power
Matt Groening unterstützt Buchpräsentation, Green Day Frontman macht Entzug und das Landgericht München kämpft gegen Streamripping.
Matt Groening hat die Power. Simpsons Erfinder Matt Groening liebt Musik. Er erschien darum zusammen mit den Autoren David Markey und Jordan Schwartz, um das Buch WE GOT POWER! zu präsentieren. Es beschreibt die Hardcore Punk Szene der 80er von South California. Groening, der als Jugendlicher in einem Plattenladen arbeitete, baut oft Gastauftritte von Bands in seine Comic-Serie ein. Von den White Stripes bis hin zu Metallica und R.E.M waren schon zahlreiche Künstler vertreten.
Billie Joe Armstrong macht einen Entzug. Der Green Day Frontman flippte beim iHeartRadio Music Festival in Las Vegas aus. Während des letzten Songs beschimpfte er die Veranstalter. Diese hatten auf einem Monitor lediglich die Restspieldauer angezeigt. Das Set der Band wäre dadurch nicht gekürzt worden. Völlig in Rage unterbrach Armstrong den letzten Song und zerstörte am Ende auch noch seine Gitarre. Nun zieht er die Konsequenzen daraus und geht in eine Drogen-Entzugs-Klinik.
Kampf gegen kostenlosen Musik-Download. Das Landgericht München verurteilte im jüngsten Fall den Streamripping-Anbieter Tubebox. Er soll den technischen Kopierschutz für Mitschnitte gestreamter Inhalte bewusst umgangen haben. Herstellung, Verbreitung und Besitz der Software sind daher ab sofort untersagt. Es ist ein Teil-Erfolg und ein Zeichen gegen Anbieter und Nutzer, die sich bisher in einer rechtlichen Grauzone befanden.
Bildquelle Gage Skidmore unter CC BY-2.0
Billie Joe Armstrong macht einen Entzug. Der Green Day Frontman flippte beim iHeartRadio Music Festival in Las Vegas aus. Während des letzten Songs beschimpfte er die Veranstalter. Diese hatten auf einem Monitor lediglich die Restspieldauer angezeigt. Das Set der Band wäre dadurch nicht gekürzt worden. Völlig in Rage unterbrach Armstrong den letzten Song und zerstörte am Ende auch noch seine Gitarre. Nun zieht er die Konsequenzen daraus und geht in eine Drogen-Entzugs-Klinik.
Kampf gegen kostenlosen Musik-Download. Das Landgericht München verurteilte im jüngsten Fall den Streamripping-Anbieter Tubebox. Er soll den technischen Kopierschutz für Mitschnitte gestreamter Inhalte bewusst umgangen haben. Herstellung, Verbreitung und Besitz der Software sind daher ab sofort untersagt. Es ist ein Teil-Erfolg und ein Zeichen gegen Anbieter und Nutzer, die sich bisher in einer rechtlichen Grauzone befanden.
Bildquelle Gage Skidmore unter CC BY-2.0