Der letzte große RAF-Prozess
Das Urteil im Fall Verena Becker ist gesprochen. Die ehemalige RAF-Terroristin wurde 35 Jahre nach dem Attentat an Anwalt Siegfried Buback für schuldig gesprochen.
Heute Mittag ist das Urteil zum Fall Verena Becker gesprochen worden. Die ehemalige RAF-Terroristin wurde 35 Jahre nach dem Attentat an Anwalt Siegfried Buback für schuldig gesprochen.
Später Urteilsspruch
Vor 35 Jahren, am 7.4. 1977, wurden Generalbundesanwalt Siegfried Buback und zwei seiner Begleiter vom Sozius-Sitz eines Motorrads erschossen. Die Stuttgarter Richter haben die mittlerweile 59-Jährige Verena Becker wegen Beihilfe an eben diesem Attentat zu einer vierjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Davon gelten zweieinhalb Jahre bereits wegen einer früheren Verurteilung als verbüßt. Damit blieb das Gericht knapp unter dem Strafantrag der Bundesanwaltschaft.
Klare Indizien, die nicht ausreichen
Ob Verena Becker den Mord tatsächlich begangen hat, kann auch heute noch nicht endgültig gesagt werden. Sicher ist jedoch, dass sie sich mit für dessen Durchsetzung eingesetzt hat. So wurden vor ein paar Jahren Speichelreste von Verena Becker an Umschlägen von Bekennerschreiben entdeckt. Außerdem wurde die Tatwaffe bei ihr gefunden. Sie meint jedoch bis heute, sie sei am Tag des Attentats gar nicht vor Ort gewesen.
Keiner kennt die ganze Wahrheit
Dem Sohn des Ermordeten, Michael Buback ging es laut eigenen Aussagen immer darum, alle Ungereimtheiten aufzuklären. Das ist so noch immer nicht geschehen. Er betont immer wieder, er sei sich sicher, dass Verena Becker von staatlicher Seite her eine Art „schützende Hand“ hätte, die lange eine Verurteilung hinausgezögert haben soll.
Das Gericht hat dafür aber keine sicheren Anhaltspunkte gesehen.
Mit der Urteilsverkündung heute ging wohl der letzte große RAF-Prozess zu Ende.
Später Urteilsspruch
Vor 35 Jahren, am 7.4. 1977, wurden Generalbundesanwalt Siegfried Buback und zwei seiner Begleiter vom Sozius-Sitz eines Motorrads erschossen. Die Stuttgarter Richter haben die mittlerweile 59-Jährige Verena Becker wegen Beihilfe an eben diesem Attentat zu einer vierjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Davon gelten zweieinhalb Jahre bereits wegen einer früheren Verurteilung als verbüßt. Damit blieb das Gericht knapp unter dem Strafantrag der Bundesanwaltschaft.
Klare Indizien, die nicht ausreichen
Ob Verena Becker den Mord tatsächlich begangen hat, kann auch heute noch nicht endgültig gesagt werden. Sicher ist jedoch, dass sie sich mit für dessen Durchsetzung eingesetzt hat. So wurden vor ein paar Jahren Speichelreste von Verena Becker an Umschlägen von Bekennerschreiben entdeckt. Außerdem wurde die Tatwaffe bei ihr gefunden. Sie meint jedoch bis heute, sie sei am Tag des Attentats gar nicht vor Ort gewesen.
Keiner kennt die ganze Wahrheit
Dem Sohn des Ermordeten, Michael Buback ging es laut eigenen Aussagen immer darum, alle Ungereimtheiten aufzuklären. Das ist so noch immer nicht geschehen. Er betont immer wieder, er sei sich sicher, dass Verena Becker von staatlicher Seite her eine Art „schützende Hand“ hätte, die lange eine Verurteilung hinausgezögert haben soll.
Das Gericht hat dafür aber keine sicheren Anhaltspunkte gesehen.
Mit der Urteilsverkündung heute ging wohl der letzte große RAF-Prozess zu Ende.