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Von der "Reichsfürsorgepflichtverordnung" zum BAFöG

40 Jahre Förderung

Autor(en): Jasmin Körber am Donnerstag, 1. September 2011
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Was muss das für ein Wintersemester in den Jahren 1971/1972 gewesen sein: Erstmals konnten damals dank BAFöG junge Leute unabhängig von der Unterstützung ihrer Eltern studieren. M94.5 wirft für euch einen kritischen Blick hinter 40 Jahre Bafög. Was muss das für ein Wintersemester in den Jahren 1971/1972 gewesen sein: Erstmals konnten damals dank BAFöG junge Leute unabhängig von der Unterstützung ihrer Eltern studieren. M94.5 wirft für euch einen kritischen Blick hinter 40 Jahre BAFöG.

Auch Anette Schavan erhielt BAFöG

Eigentlich verdankt sie ihm - wie vier Millionen andere Studenten auch - ihr Studium: Bundesbildungsministerin Anette Schavan finanzierte einst ihre ersten Semester an der Uni mit Bafög. Und als Dank? Wollte sie 2005 - damals noch nicht im Amt der Bundesministerin - das BAFöG durch einen Mix von Studiengebühren, rückzahlbaren Krediten und leistungsabhängigen Stipendien ersetzen. Das ist mittlerweile vom Tisch und die Ministerin ist voll des Lobes: "Das BAFöG ist und bleibt eine Erfolgsgeschichte, weil es für mehr Chancengerechtigkeit im Bildungssystem steht."

Seit mittlerweile 40 Jahren soll das BAFöG auch durchschnittlich begabten Kindern aus Arbeiter- oder Geringverdienerfamilien ein Studium ermöglichen. Es wurde 1971 als vollständiger Zuschuss für individuell bedürftige Studierende eingeführt. Es musste also gar nichts zurückgezahlt werden. Auf den Weg gebracht hatte das Bundesausbildungsförderungsgesetzes (oder eben kurz: BAFöG) die sozial-liberale Koalition unter dem damalige Bundeskanzler Willy Brandt.

Die Einführung des BAFöG bedeutete die Öffnung der Hochschulen für alle gesellschaftlichen Schichten. Zwar wurden Studenten auch vorher schon gefördert, aber Vorläufer wie etwa das „Honnefer-Modell“ von 1953 oder die „Reichsfürsorgepflichtverordnung“ von 1924 sahen nur dann eine finanzielle Studien-Unterstützung vor, wenn die Geförderten auch mit Spitzenleistungen glänzten. Seit 1971 ist das anders: eine grundsätzliche Eignung genügt. Besonders gute Leistungen waren und sind nicht mehr erforderlich.

Dabei war es bis zur Einführung des BAFöG ein langer Weg: Um dem Bund überhaupt eine einheitliche Regelung in Bezug auf die Ausbildungsförderung zu ermöglichen, musste erst das Grundgesetz geändert werden. Das ist am 13.5.1969 passiert. Der Bund hatte fortan die Kompetenz für "die Regelung der Ausbildungsbeihilfen". Damit war der Grundstein gelegt. 1972 wurden übrigens noch wesentlich mehr Studierende durch Bafög gefördert: 44,6% der Studierenden erhielten staatliche Gelder. Zum Vergleich: 1998 war mit nur noch 12,6% geförderten Studierenden der Tiefpunkt erreicht.

Umwandlung in Volldarlehen in den 1980er Jahren

Der Tiefschlag für viele BAFöG-Geförderten kam in den 80ern: Das BAFöG wurde umgestellt und war fortan ein „Volldarlehen“. Das bedeutete, dass jeder Bafög-Empfänger die gesamte Summe der Ausbildungsförderung irgendwann zurückzahlen muss. Dann kam die Wende. Und brachte Reformbedarf mit sich. Denn im Zuge der Wiedervereinigung musste auch das BAFöG angepasst werden. Man entschied sich für das so genannte „Halbzuschussmodell“. Die Hälfte war ab da Zuschuss, die andere Hälfte Darlehen.

Immer wieder wurde das BAFöG reformiert. Zuletzt 2010, als der Förderhöchstsatz für Studenten auf derzeit 670 Euro angehoben wurde. Bei der Gelegenheit werden auch diverse Details des Gesetzes geändert. So wurde die Altersgrenze bei einem Master-Studium beispielsweise auf 35 erhöht. Im Schnitt erhält ein geförderter Student momentan 436 Euro monatlich. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes bekamen im vergangenem Jahr rund 916 000 junge Menschen BAFöG - darunter 592 000 Studenten und 324 000 Schüler. Das ließen sich Bund und Länder rund 2,9 Millionen Euro kosten. 65 Prozent der Summe muss dabei der Bund aufbringen. Bald soll das BAFöG reformiert werden. Näheres wollen die Parteien auf bildungspolitischen Kongressen in diesem Herbst festlegen.
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