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Wohnen in München

Die Mietpreisbremse bremst nicht

Autor(en): Aylin Dogan am Mittwoch, 1. Juni 2016
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Quelle: BMJV

Wann wird sie endlich gezogen?

Seit fast einem Jahr gibt es schon die Mietpreisbremse in München, doch die Umsetzung erscheint problematisch. Wieso ist das so?

Mehrere Studien, unter anderem die des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, deuten an: Die Mietpreisbremse bremst nicht, oftmal bewirkt sie kurzfristig sogar das Gegenteil. Der Münchner Mietverein beantwortet die wichtigsten Fragen zur Mietpreisbremse.

Was versteht man darunter? 

Nehmen wir an, Mieter A zieht aus seiner Wohnung aus. Dort hat er 10 Euro pro Quadratmeter gezahlt. Die Ortsübliche Miete beträgt 11 Euro. Der Vermieter hat nun das Recht, die Miete für den nächsten Bewohner um maximal 10 Prozent im Vergleich zu der durchschnittlichen Miete zu erhöhen. Somit könnte Mieter B jetzt 12 Euro/m² zahlen und die Mietpreisbremse wäre eingehalten. 

Dieses Gesetz gilt seit dem 1. August 2015 in Bayern und erlaubt es den Vermietern bei einer Wiedervermietung, den Preis um bis zu 10 Prozent zu erhöhen. Betroffen sind die Regionen mit einem angespannten Wohnungsmarkt, was meistens auf die Großstädte zutrifft, ganz besonders auf München.  

Doch wieso funktioniert das in München nicht? 

Anja Franz, Sprecherin des Mietvereins München e.V. erklärt, dass der Mieter selbst aktiv werden müsse. Wenn der Vermieter zu viel verlangt, ist es die eigene Aufgabe, sich darum zu kümmern. Das ist für die meisten ein Problem, denn die fürchten sich vor der Diskussion mit dem Vermieter und wollen ein angespanntes Verhältnis vermeiden. Des Weiteren wissen viele nicht, wie sie bei einer zu hohen Miete vorgehen können. Einen Anwalt einzuschalten, dieser Aufwand scheint zu hoch und überhaupt eine Wohnung in Städten wie München zu finden, ist für viele schon das größte Glück.

Fazit? 

Der Vermieter macht sich nicht strafbar, wenn er die Mietpreisgrenze nicht einhält, muss aber die Miete bei einer vorliegenden Beschwerde verringern. Weil Vermieter das ausnutzen können, liegt es letztlich oft an dem Mieter, sich über die Mietpreisbremse zu informieren und zu sehen, wo seine Rechte liegen. Die ortsübliche Miete wird anhand des Mietspiegels errechnet. Damit kann jeder prüfen, ob er zu teuer wohnt.

 

Platte des Monats

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