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Armenienresolution

Erwiesen und unbenannt

Autor(en): Vera Weidenbach am Donnerstag, 2. Juni 2016
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Dzidzernagapert - Die Gedenkstätte für den Völkermord in der armenischen Hauptstadt Jerevan

Der Völkermord an den Armeniern von 1915 ist historischer Fakt. Trotzdem leugnet die Türkei bis heute jede Schuld und auch die deutsche Politik tut sich schwer.

Die Historikerin Elke Hartmann im Interview.

M94.5: Frau Hartmann, können Sie kurz die Ereignisse von 1915 zusammenfassen und sagen, warum sie eindeutig als Völkermord zu bewerten sind?

Hartmann: Fakt ist, vor hundert Jahren haben in Kleinasien fast zwei Millionen Armenier gelebt und seit dem Ersten Weltkrieg tun sie das nicht mehr. Das ist nicht das Ergebnis eines schleichenden Prozesses, sondern das ist das Ergebnis eines Völkermordes. Die Armenier sind fast in ihrer Gesamtheit aus ihren Wohngebieten deportiert worden. Hier hat ein moderner Staat eine Gruppe innerhalb seiner eigenen Bevölkerung definiert, markiert, entfernt und dann getötet.

M94.5: Was ist die offizielle Version der Geschichte in der Türkei heute?

Hartmann: Es gibt auch in der türkischen Regierungsmeinung keine Unstimmigkeit darüber, dass Armenier deportiert worden sind und dass sie massenhaft dabei zu Tode kamen. Es gibt aber einen Disput über die Zahlen. Die Position, die versucht zu leugnen, dass es einen intendierten und geplanten Völkermord gegeben hat, die versucht jetzt natürlich die Zahlen zu drücken und dadurch einen Völkermord in Abrede zu stellen. Völkermord ist aber keine Quantität. Wenn die ganze Bevölkerungsgruppe nur fünftausend Menschen umfasst, und man davon einen beträchtlichen Anteil ermordet, dann ist es ja immernoch ein Völkermord. Die Zahl ändert nichts an der Qualität. Außerdem gibt es natürlich die üblichen Rechtfertigungen, zum Beispiel dass sich das Ganze im Krieg abgespielt hat.

M94.5: Warum hat die türkische Regierung so große Probleme damit, den Völkermord anzuerkennen?

Hartmann: Eine Erklärung, die immer wieder vorgebracht wird und die ich auch teile ist, dass der türkische Nationalstaat sich gründet auf einer Homogenisierung des osmanischen Vielvölkerstaates. Nationalstaatlichkeit bedeutet ethnische nationale Homogenisierung und der Völkermord an den Armeniern ist zu sehen als ein Ereignis eines solchen Prozesses. Nun ist diese Nationsbildung in der Türkei bis heute nicht abgeschlossen. Das größte Problem ist natürlich die Kurdenfrage, die immernoch in derselben Weise angegangen wird. Man möchte die Kurdenfrage in der Türkei dadurch aus dem Weg schaffen, dass man die Kurden assimiliert und in ihrer kulturellen Entfaltung unterdrückt, das ist das Gleiche geblieben. Wenn man jetzt einen Völkermord an den Armeniern anerkennt, dann hätte das als erste Konsequenz, diese Politik der ethnischen Homogenisierung zu überdenken und das empfinden bisher alle türkischen Regierungen als existenzielle Bedrohung ihres Staates.

M94.5: Warum hat es auch in Deutschland über hundert Jahre gedauert, bis zu einer Anerkennung?

Hartmann: Der Begriff Völkermord oder Genozid ist eben ein politischer Begriff und vor allem auch ein juristischer Begriff. Und sobald man den verwendet, in der Sphäre der Politik, müsste das ein juristisches Nachspiel haben. Und weil das so ist, winden sich die Politiker.

M94.5: Das Deutsche Reich war 1915 Verbündeter des osmanischen Reiches und die Regierung hat von den Massakern gewusst. Deshalb erkennt Deutschland in der Resolution explizit seine Mitschuld an. Warum ist das so wichtig?

Hartmann: Die Deutsche Regierung zu dieser Zeit hat die Ereignisse im endeffekt gebilligt. Obwohl sie keinen Zweifel daran hatte, dass es sich um eine planvolle und gewollte Vernichtung handelt. Viele Befürworter der aktuellen Resolution sagen: Wir möchten uns konzentrieren auf die deutsche Verantwortung und wir möchten nicht mit dem Finger auf die Türkei zeigen und wir möchsten mit dieser Resolution, auch wnen sie als Anerkennung gelesen wird nicht der Türkei irgendwelche Hausarbeiten aufgeben, sondern wir kümmern uns nur um uns.

M94.5: Die Beziehungen zwischen der Türkei und Deutschland sind gerade wegen der Flüchtlingpolitik und der EU-Beitrittsverhandlungen sehr angespannt. Ist es im Moment nicht wirklich ein schlechter Zeitpunkt für die Resolution?

Hartmann: Das sind die üblichen Drohgebärden, die immer die Auseinandersetzungen mit dem Thema Armenier im osmanischen Reich begleiten. Das haben wir am Beispiel anderer Länder auch schon gesehen. Als eine entsprechende Resolution das französische Parlament passierte, waren die Reaktionen erst Recht heftig. Unter dem Strich haben diese Reaktionen aber nichts ausgemacht. Das wird auch in Deutschland der Fall sein.

M94.5: Aus der Türkei und von den türkischen Verbänden in Deutschland kommt immer wieder das Argument, die Politik solle nicht über historische Ereignisse urteilen? Wie sehen Sie das als Historikerin?

Hartmann: Es geht nicht darum, dass die Politik über historische Ereignisse urteilt, das ist in der Tat das Handwerk und die Leistung von Historikern. In einer solchen Resolution geht es auch garnicht darum, dass die Politik den Job von Historikern macht. Sondern man muss ganz klar sehen: Völkermordverleugnung ist ein politischer Akt und darauf können Historiker mit ihrem Instrumentarium überhaupt nicht antworten. Sondern dagegen kann man nur einen anderen politischen Akt setzen und zwar eine politische Anerkennung von Völkermord. Auf der historischen Ebene ist die Frage, ob das ein Völkermord war oder nicht, längst belegt und erwiesen.

M94.5: Welche Bedeutung hat die Verabschiedung der Resolution durch das deutsche Parlament?

Hartmann: Das muss sich erst zeigen. Die Resolution ist ja nicht der Endpunkt einer Debatte, sondern sie kann ein Ausgangspunkt für eine wirkliche Auseinandersetzung sein. In Folge einer Resolution müsste man in Deutschland aktiv daran gehen, einen Rahmen zu schaffen für wissenschaftliche Aufarbeitung und Vergangenheitsbewältigung. Zum Beispiel durch die Einrichtung eines Instituts für Osmanistik – für osmanische Geschichte, die auch mit armenischen Quellen arbeitet. Aber diese Art von Forschung gibt es bisher in Deutschland nicht.

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