Megaupload-Gründer ist frei
Megaupload ist mittlerweile bekannter denn je. Die nie an geringen Seitenaufrufen leidende Internetseite machte bereits durch ihr unrühmliches Ende Schlagzeilen.
Megaupload ist mittlerweile bekannter denn je. Die nie an geringen Seitenaufrufen leidende Internetseite machte bereits durch ihr unrühmliches Ende Schlagzeilen – im Januar wurden mehrere der Betreiber festgenommen, die Server wurden eingefroren.
Angeklagt wurden mehrere Deutsche, darunter Kim Dotcom (bürgerlich: Kim Schmitz), der vor Jahren als dubioser Internet-Unternehmer und Hacker in Deutschland Schlagzeilen machte. Der Vorwurf: Urheberrechtsverletzungen und Schäden in Höhe von mehr als einer halben Milliarde Dollar.
Konkrekt betroffen sind die Seite Megaupload und damit verbundene Angebote wie Megavideo. Das Prinzip solcher Filehoster ist einfach – User laden Inhalte hoch, die dann unter einem meist zufällig generierten Downloadlink abrufbar sind.
Jeder User kann Inhalte hoch- und runterladen, ohne Anmeldung gibt es aber Limits bezüglich der Daten wie die Dauer der Speicherung. Komplett ohne Limit kann man die Angebote nur mit einem kostenpflichtigen Premium Account nutzen.
Diese Premiumaccounts machten auch den Löwenanteil der Einnahmen aus, daneben wurden Werbeinnahmen erzielt, deren Höhe allerdings abnahm, nachdem Google die Zusammenarbeit wegen der illegalen Inhalte aufkündigte.
Die Inhalte sind nicht sortiert, dadurch, so die Argumentation Megauploads, würden die Hochgeladenen Files nur Menschen zur Verfügung gestellt, die diese auch hochgeladen oder direkt den Link erhalten hätten, womit es sich um Privatkopien handele. Außerdem könne bei Urheberrechtsverletzungen einfach die Löschung eines entsprechenden Downloadlinks angefordert werden.
Dem steht aber die Verwendung mehrerer Links zu denselben Inhalten sowie die gezielte Förderung illegaler Inhalte durch finanzielle Anreize für besonders oft runtergeladene Inhalte.
Kim Dotcom und mehrere seiner Mitarbeiter wurden von den Neuseeländischen Behörden festgenommen, mittlerweile aber gegen eine Kaution und unter strengen Auslagen wieder freigekommen. Die Verfahren sind noch offen, eine Auslieferung Kim Dotcoms in die USA wurde beantragt.
Angeklagt wurden mehrere Deutsche, darunter Kim Dotcom (bürgerlich: Kim Schmitz), der vor Jahren als dubioser Internet-Unternehmer und Hacker in Deutschland Schlagzeilen machte. Der Vorwurf: Urheberrechtsverletzungen und Schäden in Höhe von mehr als einer halben Milliarde Dollar.
Konkrekt betroffen sind die Seite Megaupload und damit verbundene Angebote wie Megavideo. Das Prinzip solcher Filehoster ist einfach – User laden Inhalte hoch, die dann unter einem meist zufällig generierten Downloadlink abrufbar sind.
Jeder User kann Inhalte hoch- und runterladen, ohne Anmeldung gibt es aber Limits bezüglich der Daten wie die Dauer der Speicherung. Komplett ohne Limit kann man die Angebote nur mit einem kostenpflichtigen Premium Account nutzen.
Diese Premiumaccounts machten auch den Löwenanteil der Einnahmen aus, daneben wurden Werbeinnahmen erzielt, deren Höhe allerdings abnahm, nachdem Google die Zusammenarbeit wegen der illegalen Inhalte aufkündigte.
Die Inhalte sind nicht sortiert, dadurch, so die Argumentation Megauploads, würden die Hochgeladenen Files nur Menschen zur Verfügung gestellt, die diese auch hochgeladen oder direkt den Link erhalten hätten, womit es sich um Privatkopien handele. Außerdem könne bei Urheberrechtsverletzungen einfach die Löschung eines entsprechenden Downloadlinks angefordert werden.
Dem steht aber die Verwendung mehrerer Links zu denselben Inhalten sowie die gezielte Förderung illegaler Inhalte durch finanzielle Anreize für besonders oft runtergeladene Inhalte.
Kim Dotcom und mehrere seiner Mitarbeiter wurden von den Neuseeländischen Behörden festgenommen, mittlerweile aber gegen eine Kaution und unter strengen Auslagen wieder freigekommen. Die Verfahren sind noch offen, eine Auslieferung Kim Dotcoms in die USA wurde beantragt.