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"Titanic“ lehnt Presserat-Rüge ab

Autor(en): am Freitag, 28. September 2012
Aufgrund der Papst-Fotomontage in der „Titanic“ erteilte der Deutsche Presserat dem Magazin eine Rüge. Diese will die allerdings nicht veröffentlichen. Aufgrund der Papst-Fotomontage in der „Titanic“ erteilte der Deutsche Presserat dem Magazin eine Rüge. Diese will die allerdings nicht veröffentlichen.

Die Juli Ausgabe der „Titanic“ sorgte für Aufruhr. Über 180 Beschwerden gingen aufgrund des provokanten Titelbilds von Papst Benedikt XVI. ein. Am Donnerstag erteilte der Deutsche Presserat der „Titanic“ nun eine Rüge. Die Darstellung des Papstes mit Fäkalien sei entwürdigend und ehrverletzend, kritisierte der Ausschuss. Des Weiteren erklärte das Gremium, dass es keinen Sachbezug der Rolle des Papstes in der „Vatileaks“-Affäre gebe.

„Dümmer als der Papst erlaubt“

Gerade das nutzt Leo Fischer, Chefredakteur der Titanic, nun allerdings als Argument diese Rüge nicht zu herauszugeben. Das müssen sie eigentlich auch nicht. Jedoch entspricht es laut Pressekodex der „fairen Berichterstattung“ öffentlich ausgesprochene Rügen zu veröffentlichen. Die Rüge dient dem Presserat, der als freiwillige Selbstkontrolle der Presse agiert, als höchste Sanktionsmöglichkeit.
Laut Fischer stütze der Presserat seine Rüge auf der Grundlage, dass die Privatperson Joseph Ratzinger beleidigt wurde. Gegen die Titanic habe aber nicht Joseph Ratzinger, sondern Papst Benedikt XVI. geklagt, so seine Argumentation. Deswegen würden sie den Presserat für dümmer, als der Papst erlaube, halten, kommentierte Fischer provokant und „Titanic“-typisch.

Fäkalien als Anspielung auf „Vatileaks“-Affäre

Auf dem Titelbild der Titanic wurde Papst Benedikt XVI. mit einem großen gelben Fleck auf der Soutane abgebildet. Als Anspielung auf den Skandal um den Verrat von internen Dokumenten lautete der Titel: „"Halleluja im Vatikan - Die undichte Stelle ist gefunden!". Zusätzlich prangte auf der Rückseite: „Noch eine undichte Stelle gefunden!“. Dort war der Papst von der Rückseite mit einem braunem Fleck gezeigt worden.

„Schutz der Ehre“ verletzt

Laut des Beschwerdeausschusses widerspreche es journalistischer Ethik, mit unangemessenen Darstellungen in Wort und Bild Menschen in ihrer Ehre zu verletzen. Somit werde die Ziffer 9 des Pressekodex verletzt.
Die Grenze der Pressefreiheit sei hier überschritten worden. Denn die Satire darf zwar Kritik mit Stilmitteln wie Übertreibung und Ironie darstellen. Dass Joseph Ratzinger aber mit Fäkalien auf der Soutane lächerlich gemacht werde und als „undichte Stelle“ tituliert werde, gelte jedoch nicht mehr als Meinungsfreiheit, so das Gremium.

Bildquelle: Flickr unter CC BY 2.0
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