Tanzverbot in Bayern
Überflüssig oder zeitlos?
Von 2 bis 24 Uhr müssen die Bayern am Aschermittwoch auf das Tanzen verzichten. Warum hat es sich an diesem Tag ausgetanzt?
Bis zwei Uhr in der Früh wummern die Bässe, dann wird die Musik leiser gedreht. So läuft es an einem so genannten „stillen Tag" ab. Was das genau sein soll, legt das „Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage" des Freistaats Bayern fest: Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag, Allerheiligen, der zweite Sonntag vor dem ersten Advent als Volkstrauertag, Totensonntag, Buß- und Bettag und Heiligabend.
„Öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen“ sind verboten und Tanzen ist nicht erlaubt. Diese Regelung geht meistens von 2 Uhr morgens bis 24 Uhr abends. Außer an Heiligabend und den Kartagen: Dann gilt das Tanzverbot von 0 bis 24 Uhr.
Das Tanzverbot - Relikt aus dem Mittelalter
Seinen Ursprung hat das Tanzverbot in der Religion. „Auch das Christentum kennt Tage oder Zeiten, an denen man Dinge eben nicht tun darf“, erklärt Dr. Norbert Göttler, Bezirksheimatpfleger von Oberbayern.
Dazu gehören das Arbeitsverbot am Sonntag oder eben auch das Tanzverbot an bestimmten Tagen. „Als gesetzlich vorgeschriebene Regelung findet sich das Tanzverbot wahrscheinlich schon im Mittelalter“, erläutert Norbert Göttler.
Stille als Symbol
Aber auch in der heutigen Zeit, im „säkulären“ Staat, in dem Staat und Kirche getrennt sind, sei die Stille ein Symbol für Ernsthaftigkeit. „Mahnwachen oder auch Schweigeminuten gibt es auch heute noch“. Für den Heimatpfleger ist es allerdings fraglich, ob gesetzliche Regelungen, wie das Tanzverbot, zukünftig weiter Bestand haben. „Solche Themen funktionieren ja nur in einer homogenen Gesellschaft. Die haben wir ja heutzutage in Europa nicht mehr“.
Von Bundesland zu Bundesland verschieden
In Bayern wurde das Tanzverbot im Jahr 2014 gelockert. Das Bundesland ist aber immer noch eines der strengsten Länder im Umgang damit.
Am liberalsten ist das Bundesland Bremen. Dort gilt nur an drei Tagen ein Tanzverbot – und das sogar nur tagsüber.
Das Tanzverbot in den Münchner Clubs
Neben Clubs wie dem „Call Me Drella" hält sich auch das Willenlos daran. Partygänger, die am Aschermittwoch so wie jeden Mittwoch traditionell im Willenlos feiern wollen, sollen sich laut einer Mitarbeiterin bis 24 Uhr auf „angepasste Musik“ einstellen. Das heißt: keine Partymusik, sondern eher gedämpfte Musik, ähnlich wie in einer Bar.