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Überwachungsstaat ACTA?

Autor(en): Daniel Simon am Donnerstag, 2. Februar 2012
Das Anti-Piraterie-Abkommen ACTA bahnt sich seinen Weg. Vom totalen Überwachungsstaat und einem erheblichen Eingriff in die Freiheitsrechte ist die Rede.
Das Anti-Piraterie-Abkommen ACTA bahnt sich seinen Weg (M94.5 berichtete). Vom totalen Überwachungsstaat und einem erheblichen Eingriff in die Freiheitsrechte ist die Rede.

„Halte die Datenkrake auf!“, lautet der Schlussappell der Gruppe Anonymous in ihrem aufklärerischen Youtube-Video zum ACTA-Abkommen. Gemeint ist mit dem Bild der Datenkrake die drohende systematische Kontrolle aller im Internet urheberrechtlich geschützter Daten durch die Internetprovider. Die Piratenpartei geht sogar noch einen Schritt weiter und  spricht in ihrem bundesweiten Aufruf zur „Stopp-Acta“ Protestaktion am 11. Februar von einem „Horrorkatalog für einen Bürgerrechtler“.

Es scheint also um mehr zu gehen als ein paar gesperrte Videos auf YouTube. Vielmehr wird die totale Kontrolle eines jeden Internetnutzers prophezeit, verbunden mit möglichen Sanktionen von Sperrung des Internetzugangs bis hin zu strafrechtlicher Verfolgung. Laut Anonymous drohen damit elementare gesellschaftliche Grundpfeiler wie das Recht auf freie Meinungsäußerung oder persönliche Freiheit wegzufallen. Dass derartige Horrorszenarien die Runde machen, scheint angesichts der vagen öffentlichen Stellungnahmen rund um das geplante Abkommen wenig verwunderlich.

Keine Verpflichtungen für Provider

Zeit die bisherigen Ergebnisse rund um die hitzig geführte Debatte zusammenzutragen. Beispielsweise versuchte bereits Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Scharrenberger gegenüber dem Focus, die im Raum stehenden Gerüchte zu relativieren. Gemäß ihrer Aussage beinhaltet das Abkommen keine Möglichkeit, Internet- oder Zugangssperren für Internetbenutzer einzuführen. Auch beinhaltet das ACTA-Abkommen keine Verpflichtungen für die Internetprovider, ihre User in Zukunft zu überwachen.

Trotzdem soll das Abkommen den Anbietern „Kooperationsbemühungen zum Schutz von Urheberrechten“ nahelegen. Angesichts solch brisanter Inhalte eine vage Formulierung. Genau wie die Definition für strafbare Urheberrechtsverletzungen. Nur Handlungen, „die der Erlangung eines unmittelbaren oder mittelbaren wirtschaftlichen oder kommerziellen Vorteils dienen“ seien zu bestrafen. Inwiefern der Internetnutzer durch Nutzung von beispielsweise Tauschbörsen im Internet wirtschaftliche Ziele verfolgt, bleibt Auslegungssache.

Offene Fragen

Das ACTA-Abkommen muss noch einige politische Instanzen durchlaufen, um europäisches Recht zu werden. Es bleibt jedoch die Frage, inwiefern man die durchaus legitimen Forderungen nach dem Schutz von Urheberrechten an die gegebenen Bedingungen im "Zeitalter Internet" anpassen kann. Ein erster Schritt dorthin wäre eine lückenlose Aufklärung der Verhältnisse für die breite Öffentlichkeit. Welches Medium dabei Abhilfe schaffen könnte, kann sich manch einer vielleicht denken...

Bildquelle: Sklathill (Flickr) unter CC BY-SA 2.0
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