Wartesemester verfassungswidrig?
Und was Studierst du? Nicht Medizin! Heutzutage Medizin zu studieren ist in Deutschland so gut wie unmöglich. Hat man nicht den NC von 1,0 oder 1,1 sieht es schlecht aus. Auch nach zwölf Wartesemestern ist ein Studienplatz nicht garantiert. Das ist aber laut Gelsenkirchener Verwaltungsgericht verfassungswidrig.
Und was Studierst du? Nicht Medizin! Heutzutage Medizin zu studieren ist in Deutschland so gut wie unmöglich. Hat man nicht den NC von 1,0 oder 1,1 sieht es schlecht aus. Auch nach zwölf Wartesemestern ist ein Studienplatz nicht garantiert. Das ist aber laut Gelsenkirchener Verwaltungsgericht verfassungswidrig.
Das Medizinstudium ist eines der meist gefragten Studiengänge in ganz Deutschland. Allein dieses Jahr gab es über 44 000 Bewerber. Dass hier die Kapazität der Universitäten schnell ausgelastet ist, ist kein Wunder. Dennoch scheint es unfair, dass man nach sechs bis sieben Jahren des Wartens noch immer nicht mit dem Studium beginnen kann. Das dachten sich auch vier Studierwillige und zogen vor das Gelsenkirchener Verwaltungsgericht. Dieses Entschied zu ihren Gunsten. Es sieht darin eine Verletzung des von der Verfassung gegebenen Recht der freien Berufswahl. Auf diese müsse zumindest die Chance bestehen. Da dies jedoch oft nicht der Fall sei, entschied man zu Gunsten der Kläger.
Allerdings handelt es sich hierbei lediglich um eine einstweilige Verfügung und um kein bindendes Urteil. Die Stiftung für die Hochschulzulassung hat bereits eine Beschwerde gegen die Entscheidung des Gerichts eingereicht. Laut Bernhard Scheer, Sprecher der Stiftung halte man sich bei der Vergabe der Studienplätze derzeit exakt an die Gesetzgebung und sei sich somit auch keiner Schuld bewusst.
Ob der Fall noch bis zum Verfassungsgericht kommt wird sich erst in den nächsten paar Wochen und Monaten zeigen. Aber auch nach einem Urteil des Verfassungsgerichts ist es die Aufgabe von Bund und Ländern sich des Problems anzunehmen.
Das Medizinstudium ist eines der meist gefragten Studiengänge in ganz Deutschland. Allein dieses Jahr gab es über 44 000 Bewerber. Dass hier die Kapazität der Universitäten schnell ausgelastet ist, ist kein Wunder. Dennoch scheint es unfair, dass man nach sechs bis sieben Jahren des Wartens noch immer nicht mit dem Studium beginnen kann. Das dachten sich auch vier Studierwillige und zogen vor das Gelsenkirchener Verwaltungsgericht. Dieses Entschied zu ihren Gunsten. Es sieht darin eine Verletzung des von der Verfassung gegebenen Recht der freien Berufswahl. Auf diese müsse zumindest die Chance bestehen. Da dies jedoch oft nicht der Fall sei, entschied man zu Gunsten der Kläger.
Allerdings handelt es sich hierbei lediglich um eine einstweilige Verfügung und um kein bindendes Urteil. Die Stiftung für die Hochschulzulassung hat bereits eine Beschwerde gegen die Entscheidung des Gerichts eingereicht. Laut Bernhard Scheer, Sprecher der Stiftung halte man sich bei der Vergabe der Studienplätze derzeit exakt an die Gesetzgebung und sei sich somit auch keiner Schuld bewusst.
Ob der Fall noch bis zum Verfassungsgericht kommt wird sich erst in den nächsten paar Wochen und Monaten zeigen. Aber auch nach einem Urteil des Verfassungsgerichts ist es die Aufgabe von Bund und Ländern sich des Problems anzunehmen.