Sterbehilfe
Weg mit dem Tod aus den Gelben Seiten
Palliativmedizin und Hospize helfen Menschen mit unheilbaren Krankenheiten
Selbstmord oder ärztlich betreuter Suizid. Die Bundesregierung will eine Neuregelung der Sterbehilfe einführen. Eine Kontroverse.
Der Tod aus den Gelben Seiten
Selbstmord und Beihilfe zum Selbstmord sind in Deutschland nicht strafbar. Doch die Sterbehilfe ist eine Grauzone. Ärzte dürfen also, wenn sie es nicht regelmäßig tun, Sterbehilfe leisten. Das einzige Problem ist die Grenzen der Leglität zu ziehen. Leiden ist subjektiv und kann nicht pauschalisiert werden. Genau dieses Problem möchte der Bundestag regeln. Es haben sich vier fraktionsübergreifende Gruppen gebildet und ihre Gesetzesentwürfe vorgestellt. Diese reichen von einer weitgehenden Freigabe bis hin zu einem weitreichenden Verbot der Sterbehilfe. Doch in einem Punkt sind sie sich einig. Man soll mit Sterbehilfe kein Geld verdienen können.
So genannte Sterbehelfer sind Organisationen oder Einzelpersonen, die ihre Hilfe beim Sterben anbieten und damit zu großen Einfluss auf deren Selbstbestimmung haben.
Palliativmedizin und Hospize
Doch nicht nur die Sterbehelfer sollen gebremst werden, die Alternativen sollen gefördert werden, namentlich die Palliativmedizin und die Hospize. Palliativmedizin hat das Ziel die Lebensqualität von den Menschen zu verbessern, die eine weit fortgeschrittene oder eine unheilbare Krankheit haben. Schmerzen und andere Krankheitsbeschwerden zum Beispiel psychologische, soziale und spirituelle, sollen beherrscht werden.
Hospizen sind Einrichtungen der Sterbebegleitung, die meist auch über eine Palliativabteilung verfügen. >
Die Erfahrung zeigt: Viele Menschen, die in guter palliativer Behandlung oder in einem Hospiz untergebracht sind, haben nicht mehr den Wunsch frühzeitig zu sterben. Ein Grund dafür warum die Bundesregierung diese Bereiche mit 200 Millionen Euro bezuschusst.
Gesetzesentwürfe
Die Meinungen im Bundestag gehen weit auseinander. Eine Gruppe Abgeordneter um Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU) sowie SPD-Fraktionsvize Carola Reimann und Karl Lauterbach legte ihren Entwurf vor: Sie wollen Ärzten erlauben, sterbenskranken und extrem leidenden Patienten beim Suizid zu helfen. Damit wollen sie Ärzten und Patienten Rechtssicherheit verschaffen.
Eine andere Gruppe um Grünen-Politiker Renate Künast und Kai Gehring und die Linke Petra Sitte wollen, dass Beihilfe beim Selbstmord straffrei bleibt und dass vor allem die Ärzte ausdrücklich Sterbehilfe leisten dürfen. Das alles aber nur wenn dabei kein Profit erzielt wird.
Die Gruppe um Michael Brand (CDU) will einen Mittelweg finden. Sie wollen, dass der ärztlich begleitete Suizid straffrei bleibt und nicht als normale Behandlungsmethode, die man bei der Krankenkasse abrechnen kann, eingesetzt wird, fordern jedoch, dass die gewerbsmäßigen Sterbehelfer bestraft werden.
Die härteste Regelung will eine Gruppe um CDU-Abgeordnete Patrick Sensburg und Thomas Dörflinger einführen. Sterbehilfe soll verboten werden und mit bis zu 5 Jahren Gefängnis bestraft werden. Egal ob man Arzt oder Angehöriger ist. Bei extremem Leiden soll es Ausnahmen geben.
Die erste Lesung aller Gruppenanträge ist für den 2. Juli geplant und damit noch vor der parlamentarischen Sommerpause. Anfang November will der Bundestag dann einen Beschluss fassen. Wichtig dabei ist, dass die Verantwortlichen sich bewusst sind, dass die Förderung der Palliativmedizin und der Hospizen stattfinden muss, bevor die Sterbehilfe geregelt wird.