#freepaul
Wegen Fahne im Gefängnis
Seit einem Monat sitzt ein Demonstrant in Untersuchungshaft. Sein Vergehen: Mitführen einer kleinen Flagge und keinen Wohnsitz angeben.
Paul R., 24 Jahre alt, gehört am 20. Juli 2015 zu den 1.300 Demonstranten, die am Marienplatz gegen die Pegida-Kundgebung von Lutz Bachmann demonstrieren. Nach der Demonstration wird der junge Mann von der Polizei verhaftet. Der Grund dafür ist, dass er während der Demonstration eine kleine Flagge mit sich führte.
Verletzung gegen das Versammlungsgesetz
Diese Flagge, auch Knüppelfahne genannt, sieht die Polizei als eine Bedrohung an, da die Dicke des Holzstückes zwei Zentimeter breit und die Länge 40 Zentimeter betrug und beruft sich dabei auf Artikel 6 des Bayerischen Versammlungsgesetzes:
"Es ist verboten, Waffen oder sonstige Gegenstände, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder zur Beschädigung von Sachen geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, ohne Erlaubnis der zuständigen Behörde
- bei Versammlungen mit sich zu führen oder
- auf dem Weg zu Versammlungen mit sich zu führen, zu Versammlungen hinzuschaffen oder sie zur Verwendung bei Versammlungen bereitzuhalten oder zu verteilen."
Diese Knüppelfahne hat Paul R. nicht zum Demonstrieren oder als Waffe benutzt - alleine das Mitführen reicht für eine Verhaftung aus. Zudem konnte Paul R. bei der Verhaftung keinen Wohnsitz angeben, weshalb die Polizei von Fluchtgefahr ausgeht.
Solidarisierung auf der Straße und im Internet
Jetzt verlangen Paul R.s Freunde seine Freilassung. Sie demonstrieren vor dem Gefängnis und solidarisieren sich mit ihm. In Sozialen Netzwerken, wie Facebook oder Twitter, nutzen sie den Hashtag #freepaul und posten selbst Bilder mit kleinen Flaggen und Free Paul-Transparenten. Auch beim Bundesliga-Auftaktsspiel zeigten Fans mit Bannern Solidarität mit Paul.
Weiterer Verlauf unklar
Schon am 8. August 2015 legte sein Rechtsanwalt Haftbeschwerde ein. Bisher kam keine Antwort vom Amtsgericht München.
Was feststeht ist, dass er für das Tragen der kleinen Flagge eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldbuße erhalten kann. Eine gerichtliche Verhandlung ist für den 15. September 2015 angesetzt. Zwei Tage vorher wollen Paul R.s Freunde noch einmal für ihn demonstrieren.