Wer hat an der Uhr gedreht?
Seit 1957 wurden die Ladenöffnungszeiten vom Staat geregelt, bis sie 2006 zur Ländersache wurden. Seitdem gibt es in neun der 16 Bundesländer an Werktagen keinerlei Beschränkungen bei den Öffnungszeiten. In Berlin zum Beispiel sind 24 Stunden-Supermärkte keine Seltenheit. In Bayern dagegen hält man am alten Ladenschlussgesetz fest. Länger als bis 20 Uhr dürfen Supermärkte nicht geöffnet haben.
Der normale Bürger kann daran auch nichts ändern, und auf Landesebene steht eine Änderung momentan auch nicht zur Debatte. Deshalb muss man auf Alternativen zurückgreifen.
Für Tankstellen und Bahnhöfe gelten andere Regeln als für Supermärkte. Hier dürfen 24 Stunden lang Waren verkauft werden; nach 20 Uhr aber nur so genannter Reisebedarf, zum Beispiel Lebensmittel, Drogerieartikel oder Zeitungen.
Für alle Nachtschwärmer rund um den Gärtnerplatz bietet der Kiosk an der Reichenbachbrücke ein vielfältiges Sortiment an, und das fast rund um die Uhr.
Für all diejenigen, die weder Bahnhof, Tankstelle noch Kiosk in ihrer Nähe haben, bietet der Lieferservice von freshfoods.de eine echte Alternative.
Wie in einem richtigen Supermarkt ist die Auswahl enorm. Man klickt sich durch die verschiedenen Kategorien und lässt sich seine Bestellung vor die Haustür liefern. Ob Fisch, Fleisch, Gemüse oder das fehlende Klopapier - Täglich bis 24Uhr kann man den Dienst in Anspruch nehmen.
Auch wenn das Ladenschlussgesetz keine geöffneten Supermärkte mehr ab 20 Uhr erlaubt, hält einen das trotzdem nicht davon ab, spät nachts noch einkaufen zu gehen.
Bildquelle: murdelta CC BY-NC 2.0