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SozialWAAAAAS?

Wer ist eigentlich dieser Sozialwahl?

Autor(en): Cornelia von Grafenstein am Mittwoch, 15. März 2017
Quelle: sozialwahl.de

Letztens auch Post mit diesem Logo bekommen?

Die Briefkästen Deutschlands sind voll von Briefen der Renten- und Krankenkassen. Ein roter grinsender Umschlag sorgt für fragende Gesichter.

Wer in letzter Zeit Post von seiner Kranken- oder Rentenversicherung bekommen hat, dem ist bestimmt dieser rote, grinsende Umschlag auf dem Kuvert aufgefallen und wahrscheinlich gab's im Brief nochmal eine Aufforderung sich an der Sozialwahl zu beteiligen. Aber was ist denn eigentlich diese ominöse Sozialwahl?

Bei der Sozialwahl wählen die Beitragszahler alle sechs Jahre die Selbstverwaltung der gesetzlichen Sozialversicherungen (Renten-, Kranken- und Unfallversicherung).

Selbstverwaltung?

Der Gesetzgeber bestimmt zwar was in welchem Maß unter die Versicherungen fällt, die genaue Umsetzung bestimmen die gesetzlichen Sozialversicherungen aber selbst, sprich sie sind selbstverwaltet. Das passiert vor allem in Parlamenten, die aus den Beitragszahlern, also Versicherten und Arbeitgebern, bestehen. Bei der Renten- und der Unfallversicherung heißt das Vertreterversammlung, bei den Krankenkassen Verwaltungsrat.

Auch die Bundesagentur für Arbeit hat eine Selbstverwaltung. In Sachen Sozialwahl ist sie eine Ausnahme, weil sie als staatsnaher Versicherungsträger noch eine sogenannte "dritte Bank" hat, also auch Vertreter/innen des Staates. Die Mitglieder der Selbstverwaltung werden hier nicht gewählt, sondern ernannt.

Die Selbstverwaltungen wählen unter anderem den Vorstand, im Fall der Krankenkassen bestimmt der Verwaltungsrat auch dessen Gehalt. Neben dem Haushalt entscheiden sie auch, welche Maßnahmen gefördert oder übernommen werden. (Genauere Infos was Verwaltungsrat bzw. Vertreterversammlung machen gibt es hier oder hier). Übrigens ist die Arbeit in den Parlamenten ausschließlich ehrenamtlich. Die finanzielle Autonomie des Ehrenamts soll die unabhängige Vertretung der Versicherteninteressen garantieren.

Wer wen wählt und was die wiederum entscheiden? Quelle: sozialwahl.de

Wer darf wählen?

Alle ab 16, die Beiträge zahlen. Im Gegensatz zu familienversicherten Studierenden dürfen sich also Auszubildende beteiligen. Jeder wählt bei der Versicherung, bei der er/sie einzahlt.

Wer wird wie gewählt?

Zuerst einmal wählen Arbeitnehmer und Arbeitgeber getrennt voneinander ihre eigenen Vertretungen. Für beide Seiten gibt es Listen, diese werden vor allem von Arbeitnehmer- bzw. Arbeitgeberorganisationen aufgestellt, zum Beispiel der allseitsbekannten Gewerkschaft ver.di. Einzelne, die nicht in Gewerkschaften etc. organisiert sind, können sich in freien Listen aufstellen lassen.

Die Wahlunterlagen werden ab Mitte April verschickt. Wer sowohl von der Rentenversicherung als auch von der Krankenkasse einen Brief bekommt hat, darf bei beiden mit je einer Stimme wählen. Der Stimmzettel muss im roten Wahlumschlag bis zum 31. Mai beim Versicherungsträger eingetroffen sein. Außer bei der BARMER, da gehen die Umschläge erst im September raus. Natürlich ist das alles portofrei.

Sollte deine Krankenversicherung dir keine Unterlagen zuschicken kann es sein, dass bei ihr genauso viele Kandidaten/-innen wie zu vergebende Plätze aufgestellt sind oder es nur eine Liste gibt. In dem Fall handeln die Beteiligten untereinander aus wer ein Mandat erhält.

Nochmal kurz zusammengefasst:

Bei der Sozialwahl, kann jeder bei seiner Kranken-, Renten- oder Unfallversicherung Vertreter/innen wählen, die über viele Dinge entscheiden, die ihn direkt betreffen oder in Zukunft betreffen werden. Übrigens ist die Sozialwahl gemessen an den Wahlberechtigten nach der Bundestags- und der Europawahl die drittgrößte in Deutschland. Also vielleicht doch gar nicht so unwichtig...

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