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Asylverfahren

Wer wird warum abgeschoben?

Autor(en): Philipp Kleiber am Mittwoch, 30. September 2015
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Quelle: (c) M94.5

Flüchtlinge am Münchner Hauptbahnhof

Viele Deutsche haben Angst vor der Flüchtlingskrise. Auch weil sie die rechtliche Lage in Deutschland häufig nicht kennen. M94.5 klärt auf.

Wenn ein Flüchtling die Grenze nach Deutschland überquert, kann er sich bei der Grenzbehörde direkt als Asylsuchender melden. Er kann sich aber auch erst im Inland als asylsuchend zu erkennen geben. In beiden Fällen wird er an die nächstgelegene Erstaufnahmeeinrichtung verweisen. Dieser ist eine Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zugeordnet, in der der Asylsuchende seinen Asylantrag stellt.

Der Asylsuchende muss dort persönlich erscheinen, da neben den Personaldaten auch Fingerabdrücke erfasst und Lichtbilder gemacht werden. So kann das BAMF feststellen, ob es sich um einen Erstantrag, einen Folgeantrag oder einen Mehrfachantrag handelt. Jede Person darf in der EU nur ein einziges mal einen Asylantrag stellen. Wird der Asylantrag in Deutschland angenommen, so muss dieser regelmäßig verlängert werden.

Persönliche Erfahrungen sind entscheidend

Die nach einiger Zeit folgende Anhörung ist für die Asylsuchenden der elementare Teil auf dem Weg zur Anerkennung des Asyls. Hier erzählen sie ihre eigene Geschichte, sie müssen begründen, wieso sie in Deutschland Schutz suchen. Es genügt nicht, auf die allgemeine Situation im eigenen Land hinzuweisen. Entscheidend ist die ganz persönliche Erfahrung, also in wie fern man selbst in seinen grundlegenden Menschenrechten verletzt wird.

Werner Steinmetz ist Leiter des Arbeitskreises Asyl bei Amnesty International und berät Asylbewerber vor ihren Verfahren. Er versucht, herauszufinden, welche persönlichen Gründe sie haben, und wie sie diese in der Anhörung deutlich machen können. Besonders wichtig ist, dass alle Details der Geschichte stimmig sind, zum Beispiel die zeitliche Abfolge der Ereignisse.

Schon ein einziger Widerspruch bedeutet Ausweisung

Es reicht in der ganzen Geschichte nur ein einziger Widerspruch, da muss nur ein Datum nicht stimmen, und schon wird die ganze Geschichte als unglaubwürdig dargestellt.“ so der Experte von Amnesty International. Auch die zum Teil sehr langen Wartezeiten bis zur Anhörung sind für Steinmetz ein Dorn im Auge:

Manche warten zwei Jahre oder länger auf die Anhörung vor dem Bundesamt. Gerade junge Leute, die macht das fertig. Die dürfen nicht arbeiten am Anfang, haben hinterher auch schlechte Chancen, dürfen nicht hingehen wo sie wollen. Sie Sehen wie andere Junge Leute in ihrem Alter sich ein Leben aufbauen, wie sie arbeiten, Ausbildung machen und sonst was. Und sie sitzen da in ihrer Unterkunft und das Verfahren geht einfach nicht los. Das macht Menschen mürbe.“

Beschleunigte Asylverfahren für Menschen vom Balkan

Dass die Verfahren zu lange dauern, hat auch die Politik erkannt, wenn auch aus anderen Gründen. Beschleunigt werden sollen nämlich vor allem die Asylverfahren von Menschen vom Balkan. Die meisten Balkanländer gelten als sogenannte „sichere Herkunftsländer“, bald sollen auch Kosovo, Albanien und Montenegro diesen Status erhalten. Das bedeutet, dass Menschen aus diesen Staaten kein Asyl gewährt wird und sie Deutschland verlassen müssen.

Menschen aus dem Balkan machen einen großen Teil der Flüchtlinge aus, bis Ende Juni 2015 betrafen 85% aller abgelehnten Asylanträge Menschen aus dem Balkan. Gerade weil diese Asylanträge kaum Aussicht auf Erfolg haben sollen diese Asylanträge im Schnellverfahren abgearbeitet werden. Werner Steinmetz kritisiert das: „Der Mensch muss die Möglichkeit haben zu sagen was passiert ist. Es muss in einem fairen Verfahren festgestellt werden und nicht in einem Schnellverfahren, ob ihm wirklich was droht, wenn er wirklich zurück muss.“

Das Ergebnis des Asylverfahrens wird schriftlich mitgeteilt

Wird der Asylantrag angenommen, so erhält der Bewerber Asyl und damit einhergehend eine Aufenthaltserlaubnis. Diese ist allerdings nicht unbefristet, sondern muss regelmäßig erneuert werden, in der Regel nach 2 Jahren. Je nachdem, ob sich die Lage im Herkunftsland verbessert hat, wird dann die Aufenthaltserlaubnis verlängert oder nicht.

Wird das Asylgesuch abgelehnt, kann innerhalb von einer Woche dagegen Einspruch erhoben werden. Das Verwaltungsgericht prüft dann in einem Eilverfahren die Akten, zu einer weiteren Anhörung kommt es nicht. Diese Eilverfahren würden fast alle abgelehnt, so Werner Steinmetz. Danach, oder wenn das Eilverfahren nicht in Anspruch genommen wird, haben die Personen bis zu zwei Wochen Zeit, Deutschland zu verlassen. Werner Steinmetz: Ein sehr großer Teil geht auch von selber. Sie wissen nämlich genau: wer abgeschoben wird, der bekommt eine Einreisesperre von bis zu drei Jahren.“ Die Personen finanzieren die Ausreise entweder selbst oder nutzen Rückkehrprogramme, die die Fahrtkosten übernehmen. Allein von Januar bis Juni sind rund 12.600 Personen freiwillig ausgereist.

Wer nicht gehen will, der wird gegangen

Wer nicht freiwillig geht, dem droht die Abschiebung, also der 'Transport außer Landes unter Anwendung von Zwangsmitteln'. Die Zahl der Abschiebungen ist in diesem Jahr stark angestiegen. Allein aus Bayern wurden knapp 3.000 Personen abgeschoben. „Das ist jede Woche ein Flieger“, so Werner Steinmetz.

Aber nicht nur Personen ohne Aufenthaltstitel müssen Deutschland verlassen.Theoretisch kann jeder Ausländer ausgewiesen werden – allerdings nur, wenn seine Anwesenheit in Deutschland die öffentliche Sicherheit und Ordnung beeinträchtigt oder gefährdet. Bei EU-Bürgern sind diese Hürden jedoch noch viel höher.

Und dann gibt es da noch Dublin

Das Dublin-Verfahren ist eine EU-Verordnung, die regelt, welcher Staat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist. In den allermeisten Fällen ist dies der Staat, in dem der Flüchtling die EU betritt, also vor allem Griechenland und Italien. Ausnahmen gibt es nur, wenn der Asylsuchende in einem bestimmten Land enge Verwandte, wie zum Beispiel einen Bruder hat. Nach der Dublin-Verordnung müssten alle Asylbewerber also wieder in diese Staaten zurückgebracht werden.

Angesichts der Massen an Flüchtlingen stellt das die Ankunftsstaaten vor riesige Herausforderungen. Daher nimmt Deutschland die Asylbewerber selbst auf beziehungsweise schickt sie bei einer Ablehnung zurück in ihre Herkunftsländer und nicht nach Griechenland und Italien – und ignoriert damit das Dublin-Verfahren.

Platte des Monats

Conor O'Brien zeigt mit The Art of Pretending to Swim, dass Indie-Folk auch im Jahr 2018 noch spannender klingen kann, als man das von diesem Genre erwartet hätte. Das vierte Album der Villagers vereint, was eigentlich widersprüchlich wirkt: Folk mit R'n'B und Experimentierfreude mit Zugänglichkeit. 

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M94.5 präsentiert
Donnerstag, 18. Oktober, 18 Uhr
M218 LMU Hauptgebäude
 
Munich Rocks!
Donnerstag, 18. Oktober 2018
 
Freitag, Samstag: 19./20. Oktober
 
Neuhauser Musiknacht
Samstag, 27. Oktober 2018
M94.5 Bühne @ Freiheizhalle

 

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