Netzaffäre
Wie, ich habe das Land verraten?
Der zentrale Vorwurf in den Ermittlungen gegen den Onlineblog netzpolitik.org: Landesverrat. Leicht gesagt, doch was genau bedeutet dieser Begriff?
Der Begriff des Landesverrates klingt schwerwiegend. Wer diesem Vorwurf ausgesetzt ist, muss wohl was Schlimmes getan haben. Auch die Betreiber von netzpolitik.org mussten sich das anhören. Der Vorwurf: Veröffentlichung eines Dokuments vom Verfassungsschutz. Es kommt zum Konflikt zwischen Pressefreiheit und Landesverrat. Dabei ist es ganz klar geregelt, wann man von Landesverrat sprechen kann.
Strafgesetzbuch regelt genau
Im Paragraf 94, Absatz 1 des Strafgesetzbuches wird definiert:
Wer ein Staatsgeheimnis
- einer fremden Macht oder einem ihrer Mittelsmänner mitteilt oder
- sonst an einen Unbefugten gelangen läßt oder öffentlich bekanntmacht, um die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen, und dadurch die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
Es kann durchaus schlimmer werden, wenn es ein „besonders schwerer Fall“, wie in Absatz 2, ist:
In besonders schweren Fällen ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
- eine verantwortliche Stellung mißbraucht, die ihn zur Wahrung von Staatsgeheimnissen besonders verpflichtet, oder
- durch die Tat die Gefahr eines besonders schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt.
Die Tat: Landesverrat
Seit Tagen schwirrt der Vorwurf des Landesverrats durch das Netz. Doch was genau hat netzpolitik.org eigentlich veröffentlicht, dass so ein Vorwurf auf einmal im Raum steht? Das kann der Chefredakteur Markus Beckedahl am besten selbst erklären.
Landesverrat und Journalisten nichts neues
Die Strafen für Landesverrat können zwischen einem Jahr und lebenslanger Freiheitsstrafe liegen, je nach Schwere von Landesverrat. Dabei ist netzpolitik.org nicht der erste Fall in Deutschland. Schon 1962 wurden Journalisten des Spiegel-Magazins deswegen beschuldigt. Dieser Vorfall ist auch unter dem Namen „Spiegel-Affäre“ bekannt.
Die Ermittlungen gegen netzpolitik.org wurden inzwischen eingestellt. Was geblieben ist, ist die Diskussion zwischen Pressefreiheit und Landesverrat.