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Mutterschutz für Studentinnen

Zwischen Pampers und Portfolio

Quelle: M94.5/Sophie Dechansreiter

Wie kann man Universität und Kinder unter einen Hut bringen?

2000 LMU-Studenten leben mit der Doppelbelastung Kind und Uni. Ein neuer Gesetzesbeschluss soll ihnen das Leben leichter machen.

Student sein ist schon hart: Schon früh um 10:30 Uhr aufstehen, um pünktlich um 12 Uhr in der Vorlesung zu sein. Am Nachmittag noch ganze fünf Seiten für den nächsten Tag lesen. Und dann ist da auch noch diese eine Klausur, auf die man sich ernsthaft vorbereiten muss. Ja, alles nicht so ganz einfach.

Es gibt an der LMU aber etwa 2000 Studenten, die haben neben dem Studium noch eine zweite, viel wichtigere Aufgabe: Sie sind Eltern. Sie tragen die Verantwortung für ihre Tochter oder ihren Sohn. Damit der Spagat zwischen Uni und Erziehung besser und müheloser klappt, hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf beschlossen, der unter anderem das Mutterschutzgesetz auf Studenntinnen ausweitet.

Die Ideen des Familienministeriums

Bisher ist es so, dass nur Frauen, die arbeiten, sechs Wochen vor der Geburt und sechs Wochen danach in gesetzlichen Mutterschutz gehen müssen. Während dieser Zeit dürfen sie nicht arbeiten. Jetzt soll das auch für Schülerinnen und Studentinnen gelten. Dabei ist es besonders wichtig, dass die jungen Mütter keinen Nachteil haben, wenn sie sich für den Mutterschutz entscheiden.

Zum Beispiel soll das studienfreie Semster, in dem sich die Studenten um das Kind kümmern, nicht zur Gesamtstudienzeit hinzugerechnet werden. Wenn sie trotz Mutterschutz an Prüfungen teilnehmen wollen, können sie aber eine Ausnahme beantragen und sich so vom Mutterschutz befreien lassen.

So gelang der Spagat bisher

In Bayern war es dank des bayerischen Hochschulgesetzes auch bisher kein großes Problem, sich nach der Geburt des eigenen Kindes für ein Semester beurlauben zu lassen. Anschließend gibt es sogar die Möglichkeit, sich für bis zu sechs Semester Elternzeit vom Studium zu befreien.

Das einzige Problem: Beurlaubte Studenten haben keinen Anspruch auf BAföG, wie Bettina Pulkrabek von der Beratungsstelle "Studieren mit Kind" der LMU erzählt. Darauf sind aber viele der Studentinnen mit Kind angewiesen, weil sie neben Studium und Kindererziehung nicht genug Zeit für Nebenjobs haben, so Pulkrabek weiter. Mit dem neuen Mutterschutzgesetz müssten sich die Studentinnen nicht mehr beurlauben lassen.

Nicht nur für Studentinnen positiv

Im Gesetzesentwurf ist außerdem der Schutz von Müttern mit behinderten Kindern ein wichtiges Thema. Der soll von acht auf 12 Wochen nach der Geburt erhöht werden. Und auch sogenannte arbeitnehmerähnliche Personen, also zum Beispiel Soldatinnen oder Bundesrichterinnen, können in Zukunft in Mutterschutz gehen.

Die Beratungsstelle "Studieren mit Kind" der LMU steht allen Müttern und zukünftigen Müttern gerne mit Rat und Tat zur Seite. Hier gehts zu deren Facebookseite.

 

 

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