Presserat von Bild-Lesern überrannt
Eigentlich haben sich die deutschen Verlage selbst verpflichtet, Rügen des Deutschen Presserats abzudrucken. Die Bild scheint das jedoch vergessen zu haben. Sie ruft ihre Leser sogar dazu auf, dem Presserat die Meinung zu geigen. Dieser hatte das Blatt gerügt, weil es einen Angeklagten mit Foto zeigte.
300-400 Anrufe und entsprechend viele E-Mails und Faxe konnte Lutz Tillmanns, Geschäftsführer des Deutschen Presserats, heute verzeichnen. Allerdings gäbe es unter ihnen nicht nur aufgebrachte Leser der Bild, sondern auch jene, die den Presserat und seine Arbeit loben würden, so Tillmanns gegenüber M94.5.
Hintergrund des Aufruhrs ist eine nicht-öffentliche Rüge des Deutschen Presserats. Die Bild hatte einen Angeklagten in einem Fall von Kindesentführung bereits vor Prozessbeginn mit Foto gezeigt. Normalerweise gilt bis zur Verurteilung die Unschuldsvermutung. Das bedeutet, bis dahin muss jeder Mensch wie ein Unschuldiger behandelt werden.
Die Bild thematisiert diesen Fall nun sehr prominent. In ihrem Artikel schreibt das Blatt: „Die Identität des Straftäters ist grundsätzlich zu schützen“, sagt der Deutsche Presserat (...). Wir glauben, dass die Öffentlichkeit ein Recht darauf hat zu erfahren, wie ein Vergewaltiger, ein Kinderschänder und ein Mörder aussehen. Und wir deshalb Vergewaltiger, Kinderschänder und Mörder auch zeigen.“
Von diesem Schutz, so Tillmanns, sei jedoch weder in den Beschlüssen noch in der Rüge des Presserats die Rede gewesen.
Gegen den Artikel der Bild, in dem sie ihre Leser zu Beschwerden gegenüber dem Presserat aufruft, sind inzwischen zwei Beschwerden beim Deutschen Presserat eingegangen. Ob die Bild damit erneut gegen den Kodex des Rates verstoßen hat, das müsse laut Lutz Tillmanns erst einmal geprüft werden. Immerhin ist es nicht das erste Mal, dass das Blatt derart mit Rügen des Rates umgeht. Bereits im letzten Jahr und auch 2007 rief sie ihre Leser zu Beschwerden auf. „Die Bild sieht den Presserat oft als Stellvertreter oder Unterstützer des Bösen“, glaubt Lutz Tillmanns.
Der Deutsche Presserat ist eine Organisation der großen deutschen Verleger- und Journalistenverbände und bietet jedem Bürger die Möglichkeit, sich über Veröffentlichungen in der Presse zu beschweren.
Im Jahr 1985 haben die Verlage eine Selbstverpflichtung zum Abdruck der Rügen abgegeben.
Hintergrund des Aufruhrs ist eine nicht-öffentliche Rüge des Deutschen Presserats. Die Bild hatte einen Angeklagten in einem Fall von Kindesentführung bereits vor Prozessbeginn mit Foto gezeigt. Normalerweise gilt bis zur Verurteilung die Unschuldsvermutung. Das bedeutet, bis dahin muss jeder Mensch wie ein Unschuldiger behandelt werden.
Die Bild thematisiert diesen Fall nun sehr prominent. In ihrem Artikel schreibt das Blatt: „Die Identität des Straftäters ist grundsätzlich zu schützen“, sagt der Deutsche Presserat (...). Wir glauben, dass die Öffentlichkeit ein Recht darauf hat zu erfahren, wie ein Vergewaltiger, ein Kinderschänder und ein Mörder aussehen. Und wir deshalb Vergewaltiger, Kinderschänder und Mörder auch zeigen.“
Von diesem Schutz, so Tillmanns, sei jedoch weder in den Beschlüssen noch in der Rüge des Presserats die Rede gewesen.
Gegen den Artikel der Bild, in dem sie ihre Leser zu Beschwerden gegenüber dem Presserat aufruft, sind inzwischen zwei Beschwerden beim Deutschen Presserat eingegangen. Ob die Bild damit erneut gegen den Kodex des Rates verstoßen hat, das müsse laut Lutz Tillmanns erst einmal geprüft werden. Immerhin ist es nicht das erste Mal, dass das Blatt derart mit Rügen des Rates umgeht. Bereits im letzten Jahr und auch 2007 rief sie ihre Leser zu Beschwerden auf. „Die Bild sieht den Presserat oft als Stellvertreter oder Unterstützer des Bösen“, glaubt Lutz Tillmanns.
Der Deutsche Presserat ist eine Organisation der großen deutschen Verleger- und Journalistenverbände und bietet jedem Bürger die Möglichkeit, sich über Veröffentlichungen in der Presse zu beschweren.
Im Jahr 1985 haben die Verlage eine Selbstverpflichtung zum Abdruck der Rügen abgegeben.