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Vorsicht Betrug!

Autor(en): Marco Runge am Freitag, 13. Januar 2012
Quelle: © dierk schaefer

Justitia, die Personifikation der Gerechtigkeit

Seit Dezember verschicken Betrüger gefälschte Abmahnungen an angebliche Raubkopierer. Die Betroffenen sollen 100 Euro zahlen, ansonsten würden sie zur Zahlung von knapp 7.000 Euro und mehr verklagt. Als Absender firmiert eine Kanzlei aus Frankfurt.

Seit Dezember verschicken Betrüger gefälschte Abmahnungen an angebliche Raubkopierer. Die Betroffenen sollen 100 Euro zahlen, ansonsten würden sie zur Zahlung von knapp 7.000 Euro und mehr verklagt. Als Absender firmiert eine Kanzlei aus Frankfurt.

Immer wieder kommt es vor, dass Internetnutzer hohe Strafen zahlen müssen, weil sie angeblich Filme und Musik heruntergeladen oder zum Download bereitgestellt haben. Wer in der letzten Zeit per E-Mail solch eine Abmahnung von der Anwaltskanzlei Winterstein in Frankfurt am Main erhalten hat, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit Zielobjekt von Betrügern geworden. So auch eine unserer Redakteurinnen – obwohl sie gar keine Urheberrechts- verletzung begangen hat und an dem besagten Tag nachweislich nicht zu Hause war.

Auf den ersten Blick sehen die Zahlungsaufforderungen verblüffend echt aus. Es werden eine IP-Adresse und das Datum des angeblichen Verstoßes genannt. Und tatsächlich sind sie in ihrem Wortlaut echten Abmahnungen sehr ähnlich. Die Anwaltskanzlei handelt dabei angeblich „namens und in Vollmacht unserer Mandanten“, Universal Pictures Germany und Sony BMG, „wegen gesetzeswidriger Verbreitung Urheberrecht geschützten Materials“.

Ein Anruf bei der Kanzlei Winterstein bringt schnell Klarheit: Es handelt sich um einen Betrugsversuch. Erstmals erlangte sie am 8. Dezember Kenntnis von dem Missbrauch ihres Namens. Darauf erstattete sie sofort Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft. Nach Angaben von Rechtsanwalt Arne Segle haben sich bereits rund 100 Betroffene gemeldet, die misstrauisch ob der ominösen E-Mail geworden sind. Die Zahl der Arglosen, die schon bezahlt haben, dürfte aber um ein Vielfaches höher liegen.

Seriöse Kanzleien würden eine solche Abmahnung niemals per E-Mail verschicken, so Segle. Üblich sei eine postalische Zustellung per Einschreiben. Ebenso suspekt ist, dass der Empfänger die Mahngebühr auf ein Konto in Frankreich oder der Schweiz überweisen soll.

Im Fall einer Abmahnung ist übrigens der Anschlussinhaber rechtlich verantwortlich, egal ob die eigenen Kinder die Urheberrechtsverletzung begangen haben oder Unbekannte in dessen unverschlüsselten W-LAN. Wenn es sich allerdings um eine Wohngemeinschaft handelt, werden die Kanzleien versuchen, den eigentlichen Verursacher zu finden und abzumahnen.

Gerald Lauber, verantwortlich für die Rechtsberatung des Münchener Studentenwerks, kennt sich mit der Thematik aus. Etwa einmal in der Woche komme ein Student in die Beratung, der abgemahnt worden sei. Dabei mache es einen Unterschied, ob man etwas hoch- oder heruntergeladen habe, wie Lauber erklärt. Ein minderschwerer Fall liege dann vor, wenn der User nur einen Titel oder einen Film heruntergeladen habe. Das koste den Betroffenen ca. 100 Euro. Habe er aber auch etwas hochgeladen und damit Millionen von Nutzern zur Verfügung gestellt, würden Beträge über 1.000 Euro gefordert. „Die Anwälte bieten jedoch meistens einen Vergleich an, bei dem man dann mit höchstens 700 Euro davonkommt“, so Lauber. Außerdem werde dann ein Schuldeingeständnis gefordert. Das kann man aber umgehen, wie Gerald Lauber weiß: „Was Sie auf jeden Fall immer abgeben können: dass Sie sich so einen Film oder Musiktitel niemals herunterladen würden. Dann geben Sie ja nur hypothetisch an, dass Sie etwas nicht machen würden, und geben aber nicht zu, dass Sie es getan haben.“

So kommt man dann auch bei einer echten Abmahnung einigermaßen glimpflich davon. In solch einem Fall sollte man also erst einmal Ruhe bewahren und sich rechtlichen Beistand holen. Und angebliche Abmahnungen, die per E-Mail kommen, kann man sowieso ignorieren.

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