München ebenfalls betroffen
Betrug beim Schienenbau
Ein Kartell hat sich durch Preisabsprachen für Schienen in Millionenhöhe bereichert. Auch die Münchner Stadtwerke haben zu viel gezahlt.
Ein Kartell hat sich durch Preisabsprachen für Schienen in Millionenhöhe bereichert. Auch die Münchner Stadtwerke haben zu viel gezahlt.
Im Juli 2012 hatte das Bundeskartellamt bereits „gegen vier Hersteller bzw. Lieferanten von Schienen wegen wettbewerbswidriger Absprachen zu Lasten der Deutschen Bahn AG Bußgeldbescheide mit Bußgeldern in Höhe von insgesamt 124,5 Mio. Euro erlassen“, erklärten die Stadtwerke München. Ende letzten Jahres hatte die Deutsche Bahn Schadensersatzklage eingereicht. Der eigene Schaden soll eine Milliarde betragen.
Ausmaß des Betruges größer als vermutet
Die Ermittler stellten fest, dass die „Schienenfreunde“, das Kartell um die Stahlunternehmen Thyssen-Krupp und Voestalpine Klöckner Bahntechnik, ihre Machenschaften wesentlich intensiver und länger betrieben als vermutet. So sollen kommunale Verkehrsbetriebe in mehreren hundert Fällen durch Preisabsprachen zu viel bezahlt haben. Laut den Münchner Stadtwerken sind „Verkehrsbetriebe in der Vergangenheit immer wieder Opfer von wettbewerbswidrigen Preisabsprachen in verschiedenen Bereichen geworden“.
Schaden für die Allgemeinheit
Die zu viel bezahlten Gelder stammen auch vom Steuerzahler, da für Bauprojekte im Verkehrsbereich häufig staatliche Mittel aufgewendet werden oder sich die Verkehrsbetriebe in staatlichem Besitz befinden.
Stadtwerke München ebenfalls geschädigt
Angeblich sollen die Stadtwerke München im Fall des Trambahnprojekts „St. Emmeram“ direkt betroffen sein. Dies ist allerdings noch nicht offiziell bestätigt. Eigenen Angaben zufolge stehen die Stadtwerke bereits seit 2011 „in Kontakt mit den Ermittlungsbehörden. Es laufen intensive Untersuchungen, welche Projekte durch wettbewerbswidrige Absprachen betroffen sein könnten, sowie ob und in welcher Höhe die Stadtwerke München dadurch einen Schaden erlitten haben“, so die Stellungnahme.
Steiniger Rechtsweg zum Schadensersatz
Weitere Angaben sind „aufgrund der laufenden Untersuchungen“ nicht möglich. Anscheinend hoffen die Stadtwerke aber doch auf Schadensersatz. Sie haben sich nun mit anderen kommunalen Verkehrsbetrieben „im Rahmen des VDV“ (Verband Deutscher Verkehrsunternehmen) zusammengeschlossen: „Eine Anwaltskanzlei wurde eingeschaltet.“ Schadensersatzansprüche könnten allerdings verjährt oder im Falle älterer Projekte überhaupt nicht mehr nachzuvollziehen sein.
Im Juli 2012 hatte das Bundeskartellamt bereits „gegen vier Hersteller bzw. Lieferanten von Schienen wegen wettbewerbswidriger Absprachen zu Lasten der Deutschen Bahn AG Bußgeldbescheide mit Bußgeldern in Höhe von insgesamt 124,5 Mio. Euro erlassen“, erklärten die Stadtwerke München. Ende letzten Jahres hatte die Deutsche Bahn Schadensersatzklage eingereicht. Der eigene Schaden soll eine Milliarde betragen.
Ausmaß des Betruges größer als vermutet
Die Ermittler stellten fest, dass die „Schienenfreunde“, das Kartell um die Stahlunternehmen Thyssen-Krupp und Voestalpine Klöckner Bahntechnik, ihre Machenschaften wesentlich intensiver und länger betrieben als vermutet. So sollen kommunale Verkehrsbetriebe in mehreren hundert Fällen durch Preisabsprachen zu viel bezahlt haben. Laut den Münchner Stadtwerken sind „Verkehrsbetriebe in der Vergangenheit immer wieder Opfer von wettbewerbswidrigen Preisabsprachen in verschiedenen Bereichen geworden“.
Schaden für die Allgemeinheit
Die zu viel bezahlten Gelder stammen auch vom Steuerzahler, da für Bauprojekte im Verkehrsbereich häufig staatliche Mittel aufgewendet werden oder sich die Verkehrsbetriebe in staatlichem Besitz befinden.
Stadtwerke München ebenfalls geschädigt
Angeblich sollen die Stadtwerke München im Fall des Trambahnprojekts „St. Emmeram“ direkt betroffen sein. Dies ist allerdings noch nicht offiziell bestätigt. Eigenen Angaben zufolge stehen die Stadtwerke bereits seit 2011 „in Kontakt mit den Ermittlungsbehörden. Es laufen intensive Untersuchungen, welche Projekte durch wettbewerbswidrige Absprachen betroffen sein könnten, sowie ob und in welcher Höhe die Stadtwerke München dadurch einen Schaden erlitten haben“, so die Stellungnahme.
Steiniger Rechtsweg zum Schadensersatz
Weitere Angaben sind „aufgrund der laufenden Untersuchungen“ nicht möglich. Anscheinend hoffen die Stadtwerke aber doch auf Schadensersatz. Sie haben sich nun mit anderen kommunalen Verkehrsbetrieben „im Rahmen des VDV“ (Verband Deutscher Verkehrsunternehmen) zusammengeschlossen: „Eine Anwaltskanzlei wurde eingeschaltet.“ Schadensersatzansprüche könnten allerdings verjährt oder im Falle älterer Projekte überhaupt nicht mehr nachzuvollziehen sein.