Die Qual der Wahl
Wählen ist Bürgerpflicht - Aber bei der Kommunalwahl am 16.März kann man schon mal überfordert in der Wahlkabine stehen. Wir schaffen Abhilfe.
Am 16. März sind Kommunalwahlen in Bayern. Für die Münchner Bürger bedeutet das, dass sie nicht nur über die Zusammensetzung der Bezirksausschüsse und die Sitzverteilung im Stadtrat abstimmen, sondern auch über den neuen Oberbürgermeister oder die neue Oberbürgermeisterin. In den Wahllokalen bekommt der Wähler also insgesamt drei Wahlzettel ausgehändigt. Ob der Platz in der Wahlkabine dafür ausreicht ist allerdings fraglich, weil allein der Stimmzettel für die Stadtratskandidaten schon so groß ist, wie eine Tischdecke. Zur unhandlichen Größe kommt aber noch hinzu, dass die Kommunalwahl wohl die komplizierteste Wahl ist.
Damit in der Wahlkabine keine Panik ausbricht gibt haben wir die Hard Facts des Stimmzettelausfüllens für euch zusammengestellt. Bei der Wahl des Oberbürgemeisters sollte es eigentlich keine Probleme geben, aber bei der Wahl des Stadtrats gibt es ein paar Punkte zu beachten. Denn eure 80 Stimmen, die sollen ja nicht verloren gehen.
Die einfache Variante
Wenn ihr wenig Zeit habt und euch mit den Ideen einer einzigen Partei anfreunden könnt, dann ist es möglich mit einem Kreuz neben der Partei die 80 Stimmen auf die Kandidaten dieser Liste zu verteilen. Damit werden den ersten fünf Kandidaten drei Stimmen zugeteilt, den zwei darauffolgenden Kandidaten jeweils zwei Stimmen und der Rest der Liste erhält jeweils eine Stimme.
Für die Individualisten
Bei der Kommunalwahl könnt ihr eure 80 Stimmen auch auf viele einzelne Kandidaten verteilen. Dabei dürfen einem Kandidaten aber nicht mehr als drei Stimmen gegeben werden. Das bedeutet ihr könnt Kandidaten, die vielleicht ganz unten auf der Liste stehen bis zu drei Stimmen geben, die sie vielleicht vorher nie bekommen hätten. Dafür müsst ihr die Stimmenanzahl neben den jeweiligen Kandidaten schreiben. Das wird als „Kummulieren“ oder „Häufeln“ bezeichnet. Hier mussman aber darauf achten nicht mehr als 80 Stimmen zu verteilen, denn sonst ist der Wahlzettel ungültig. Weniger als 80 Stimmen zu vergeben ist erlaubt.
Für die Hater unter euch
Es besteht bei der Kommunalwahl auch die Möglichkeit Kandidaten zu streichen. Das bedeutet ihr könnt Kandidaten einfach durchstreichen und damit werden sie automatisch bei der Verteilng eurer Stimmen übergangen. Wenn ihr also die Liste einer Partei ankreuzt, aber einen oder mehrere Kandidaten der Liste wegstreicht, erhalten alle Kandidaten Stimmen, außer diejenigen, die ihr weggestrichen habt.
Für die Unentschiedenen
Wer sich mit dem Programm mehrerer Parteien identifizieren kann, der ist bei der Kommunalwahl genau richtig. Hier könnt ihr eure 80 Stimmen auch auf die Kandidaten verschiedener Parteien verteilen. Das bezeichnet man als „Panaschieren“. Hier gilt wieder die Regel nicht mehr als drei Stimmen auf einen Kandidaten verteilen und am Ende auch nicht mehr als 80 Stimmen vergeben, sonst ist euer Wahlzettel ungültig.
Bei der Wahl des Bezirksausschusses wählt ihr Bezirksräte, die für euren Stadtteil zuständig sind. Im Grunde funktioniert diese Wahl nach dem selben Prinzip, wie die Stadtratswahl nur habt ihr lediglich 21 Stimmen.
Bei der Wahl am Sonntag gilt wie in jeder wichtigen Prüfung: Aufgabenstellung genau lesen!