Künstlerische Freiheit oder Privatssphäre?
Hinter Glas
Der New Yorker Fotograf Arne Svenson hat für eine Ausstellung seine nichtsahnenden Nachbarn über Wochen hinweg mit einem Teleobjektiv in ihren Wohnungen fotografiert.
Der New Yorker Fotograf Arne Svenson hat für die Ausstellung „The Neighbors“ seine nichtsahnenden Nachbarn über Wochen hinweg mit einem Teleobjektiv in ihren Wohnungen fotografiert. Diese Bilder hat er nun in einer New Yorker Galerie ausgestellt. Die Betroffenen wollen ihn nun verklagen.
„Es ist wirklich verstörend...“
Eine der Betroffenen sagte kürzlich in der New York Times: „Es ist wirklich verstörend, wenn man realisiert, dass dich jemand durch deine Fenster beobachtet hat.“ Darum scheint es auch dem Großteil derer zu gehen, die gegen den Fotografen Arne Svenson klagen wollen. Sie fühlen sich in ihrer Privatsphäre verletzt und ein Stück weit der Sicherheit ihres eigene Heims beraubt.
Die eigene Wohnung sollte eigentlich der Ort sein an dem man sich aus der Öffentlichkeit zurückziehen kann und nicht noch weiter mit Beobachtern rechnen muss.
So faszinierend es manchmal ist, wenn einen die Neugier treibt und man mal in ein offenes Fenster späht, die Fotos von Arne Svenson haben eine viel größere Dimension und gehen über das gewöhnliche Maß hinaus. Viele finden die Bilder gerade deswegen so gelungen, aber auch ebenso beunruhigend.Man hat immer den Gedanken im Kopf, selbst in der Situation sein, beim Wohnungsputz oder beim Nickerchen auf der Couch heimlich fotografiert zu werden.
Schöne, fast anonyme Bilder
Die Bilder sind stille Momentaufnahmen, die die Menschen in keiner Weise diffamierend darstellen. Es sind schöne Aufnahmen und man kann dem Fotografen sein Talent nicht absprechen. Die Frage die sich das Gericht nun stellen muss ist, ob hier eine Grenze überschritten wurde und, dass man nicht alles mit dem Wert für die Kunst rechtfertigen kann. Es kommt noch erschwerend hinzu, dass man nicht weiß, was für Fotografien sich noch in seinem Archiv befinden.
Arne Svenson selbst gibt zu, dass seine Arbeit etwas „stalkerhaftes“ hatte. Im Rechtsstreit muss nun geklärt werden was schwerer wiegt, der Schutz der Privatsphäre oder die künstlerische Freiheit.
Der Künstler selbst argumentiert damit, dass die Gesichter und somit die Menschen ja nicht erkennbar sind. Diese Schlussfolgerung wäre durchaus richtig, wenn man den genauen Standort des Hauses nicht kennen würde. Die Adresse des Fotografen ist bekannt und da ist es nicht schwierig, das relativ kleine Haus mit der Glasfassade direkt gegenüber zu entdecken. Das hat eigentlich nichts mehr mit Anonymität zu tun.
Der Schaden bleibt
Die Betroffenen können mit ihrer Klage nicht mehr verhindern, dass die Bilder in der Öffentlichkeit kursieren. Die Aufnahmen sind mittlerweile im Netz und wie man an diesem Artikel sieht, sind sie auch für eine deutsche Radiostation ein Thema. Für die Betroffenen geht es da eigentlich nur noch um eine Grundsatzentscheidung nämlich darum, ob wirklich jeder Bereich des Lebens zum Objekt der Öffentlichkeit gemacht werden darf.